Fälle
Gegner des Monats November '11: Wieder Lexmark Cashback

28.11.2011

Erneuter Preisträger für den Titel des Gegner des Monats ist Lexmark Cashback-Aktion durch Lexmark Deutschland GmbH. Der Cashback wird wiederholt ohne nähere Begründung und ohne jegliche Reaktion auf Anfragen verweigert. Nähere Informationen erfolgen nach Klageerhebung.

 
Neues zur Referenzkundenmethode: Rücknahme der Revision zum BGH gegen Urteil zur Arglistanfechtung

04.11.11

 

Das Berufungsurteil des Landgericht Hildesheim, welches die Arglistanfechtung eines mit Referenzkundenmasche abgeschlossenen Vertrages zugelassen hatte, war Gegenstand eines Revisionsverfahrens beim BGH. Letztlich wurde das Rechtsmittel durch die Vertreter der Euroweb Internet GmbH, deren Vertrag, der nach der gleichen Methode wie die Vereinbarungen der Firma Webstyle geschlossen wird, hier konkret auf dem Prüfstand war, zurückgenommen.

 

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Webstyle versucht, offene Beträge im Wege des Mahnbescheids geltend zu machen

13.9.11

 

Die Firma Webstyle versucht inzwischen teilweise, noch offene Rechnungsbeträge aus partnerschaftlichen Vereinbarungen im Wege des Mahnverfahrens zu erhalten. Einzelne Mandanten, die sich von ihrem Vertrag mit der Firma Webstyle gelöst haben, erhielten vor Kurzem einen Mahnbescheid. Bisher ist handelt es sich hierbei jedoch um Einzelfälle. Auf den eingelegten Widerspruch hin ist in diesen Fällen bisher noch nichts weiter geschehen.

 

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Ungereimtheiten in verschiedenen Schlussrechnungen der Firma Webstyle

29.8.11

 

Der Schwerpunkt der Schwierigkeiten, mit der Firma Webstyle einen einmal geschlossenen Vertrag aufzulösen, hat sich verlagert. Ging es vormals in der Hauptsache darum, das die Anfechtung regelmäßig ignoriert und ein Kündigungsrecht pauschal verweigert wurde, so hat sich zwischenzeitlich die Thematik geändert. Nach wie vor veruscht die Firma Webstyle, eine Anfechtung nich gelten zu lassen. Auf die Kündigung hin beruft man sich seitens der Firma inzwischen darauf, dass bei der werkvertraglichen Kündigung die Vergütungsansprüche nicht vollständig entfallen und übersendet Schlussrechnungen, die vorgeblich nach den Grundsätzen des § 649 S. 2 BGB erstellt wurden, und regelmäßig den Großteil der Vergütungsansprüche weiter bestehen lassen.

 

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Webstyle und Euroweb akzeptieren inzwischen die Kündigungen der Partnerunternehmen und versenden Schlussrechnungen gemäß § 649 S. 2 BGB

 

26.8.11

 

Die Firmen Webstyle und Euroweb haben tatsächlich die einheitliche Rechtsprechung des BGH akzeptiert und weisen nicht länger von Kunden ausgesprochene Kündigungen pauschal zurück.In etlichen Fällen wurden nun beinahe identische Schlussrechnungen gemäß § 649 S. 2 BGB verschickt, aus denen sich aber ergibt, dass den Firmen Webstyle und Euroweb trotz der Kündigung nahezu das volle vertragliche Entgelt zustehen solle.

 

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Rechtsanwalt und Fachanwalt IT-Recht Chan-jo Jun | Salvatorstr. 21 | 97074 Würzburg

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Patrik Luzius, ein Steuerberater in Bingen mit Kanzlei.
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