| LG Stuttgart - ECP verliert weitere Klage |
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12. Oktober 2009 Die ECP hat ein weiteres Urteil auf Nutzungsentschädigung verloren. Das Landgericht Stuttgart hat mit dem Urteil vom 08.10.2009 (Az: 14 O 235/09) die Klage der ECP abgewiesen. Zu Grunde lag ein Barkaufsfall, der jedoch noch nicht vollständig erfüllt worden war. Das Gericht folgte der Argumentation des Beklagten und nahm bei Übergabe des Fahrzeuges den gutgläubigen Erwerb eines vertraglichen Pfandrechtes an, auf Grund dessen der Beklagte zur Nutzung berechtigt war. Hinsichtlich des guten Glaubens schloss sich das Landgericht den Ausführungen des OLG Stuttgart aus der Entscheidung (19 U 42/09) an.
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