ECP - LG Baden-Baden: Kein Anspruch auf Nutzungsentschädigung ohne Eigentum

25.11.09

Erneut schlechte Karten für die ECP. Das LG Baden-Baden stellte klar, dass der ECP ohne Eigentum auch keine Ansprüche aus Nutzung von Fahrzeugen zustehen kann.

 

Das Gericht hat sich in der heutigen mündlichen Verhandlung sehr detailliert zu den aufgeworfenen Rechtsfragen geäußert. Im vorliegenden Fall hatte die ECP auf Nutzungsentschädigung geklagt, dabei aber eingeräumt, selbst gar nicht Eigentümerin des Fahrzeuges zu sein. Die ECP stützt ihr Herausgabeverlangen immer auf Mietrecht und Verzug. Das Gericht (wie schon viele andere zuvor) folgte unserer Argumentation, wonach Nutzungen ausschließlich nach den Regelungen des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses (§ 987ff BGB) verlangt werden kann. Die ECP könne allenfalls in Prozessstandschaft für die Eigentümerin auftreten, dies aber wiederum dann nicht, wenn bei Klageerhebung Überschuldung vorlag (!).

 

Die von uns sehr detaillreich vorgebrachten deliktischen Ansprüche würden ohnehin zu einer Aussetzung des Verfahrens führen.

 

Der Prozess zeigt erneut, dass es nicht angezeigt ist, Nutzungsentschädigungen an die ECP zu zahlen; bisher hat nach unserem Kenntnisstand kein einziges Gericht Nutzungen an die ECP zugesprochen.

 

Neuerding führt die ECP ein Urteil an, das die Brög Leasing erstritten hatte und bei dem Nutzungen mit eingeklagt wurden. Die Besonderheit war hier jedoch, dass zum einen die Klägerin Eigentümerin des Fahrzeuges war und der damalige Prozessvertreter die Nutzungen unstreitig gestellt hatte. Er hatte auch nicht rechtzeitig die Einrede des § 273 BGB erhoben, was zwar nach Übernahme des Falles nachgeholt wurde, vom Gericht jedoch nicht mehr im Urteil berücksichtigt wurde. Der Prozess ist zur Berufung beim OLG Hamm.

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt IT-Recht Chan-jo Jun | Salvatorstr. 21 | 97074 Würzburg

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