| ECZ: Gerichte sehen Haftung der Vermittler |
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19.03.10 In dem Betrugsskandal um die ECZ klagen wir für die geschädigten Kunden jetzt gegen Vermittler, die die Konditionen der ECZ mit unterschiedlichen Unwahrheiten angepriesen hatten.
Inzwischen ist die Insolvenz der ECZ und die Verhaftung der Geschäftsführung zwei Jahre her. Die in den Betrug verwickelte ECP ist ebenfalls in der Insolvenz und deren unsägliche Klagen sind bis auf weiteres unterbrochen. Diejenigen Kunden, die noch ein Fahrzeug erhalten hatten, konnten ihren Schaden meist durch Nutzung oder günstige Kaufangebote begrenzen, sofern sie die richtige Strategie gewählt hatten. Für viele andere besteht jedoch noch ein empfindlicher Schaden, für den die Vermittler haften könnten.
Manche Vermittler haben in dem Bestreben Autos zu verkaufen ihren Kunden unsinnige Erklärungen für die sagenhaften Rabatte unterbreitet - und dies teilweise selbst geglaubt. Häufige Behauptungen waren:
Wir haben inzwischen Klagen gegen Vermittler erhoben und rechnen nach den ersten Verhandlungsterminen mit guten Erfolgsaussichten für die Klagen. Zwar ist der Vermittler nicht Vertragspartner des Mietkaufvertrages, durch seine Erklärungen schließt begibt er sich jedoch in ein Rechtsverhältnis, bei dem er für fahrlässig falsche Angaben haftet. Die Kunden haben den Mobilitätsberatern und deren Einschätzungen und Aussagen vertraut. Tatsächlich hatten die Vermittler sich jedoch kaum Gedanken darüber gemacht, ob die Angaben zutreffen können geschweige denn diese überprüft. Ein Vorsatz zur Schädigung ist nicht erforderlich. Ansprechpartner für Fragen: RA Chan-jo Jun - Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. |
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