Neuigkeiten vom ECZ-Betrug: Geschäftsführung der ECP von Landgericht Ravensburg verurteilt

 

26.05.11

 

Geschäftsführung der ECP wegen Beteiligung am betrügerischen Schneeballsystem der ECZ zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt

 


Heute wurde die Pressemitteilung des Landgerichts Ravensburg in dem Strafverfahren gegen die Eheleute Ernst und Margit Hennrich von der ECP GmbH veröffentlicht. Danach ist es offiziell: Das Landgericht verurteilte die Eheleute Hennrich zu mehrjährigen Freiheitsstrafen wegen Beteiligung am schweren gewerbsmäßigen Betrug der ECZ GmbH. Bereits letztes Jahr wurden die Drahtzieher der ECZ GmbH, Niels Hassebrauk und Carmen Vögtle, vom Landgericht Ravensburg ebenfalls zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.

 


Pressemitteilung des Landgerichts Ravensburg vom 26.05.11

 

"Die 9. Große Strafkammer des Landgerichts Ravensburg verkündete im Verfahren gegen ein Ehepaar aus Pforzheim am 23.05.2011 das Urteil. Die Angeklagten waren angeklagt, sie hätten unter der Firma Euro-Car-Pool (ECP) die vormals in Tettnang ansässige Fa. EU Car Zentrale in einer Vielzahl von Fällen mit Fahrzeugen beliefert, obwohl sie gewusst hätten, dass unter der EU Car Zentrale mit den Wagen ein Schneeballsystem betrieben wurde. Die Kunden wurden dabei mit günstigen Angeboten gelockt, die nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme dazu dienten, hohe Anzahlungen zu erhalten, mit denen dann Spekulationsgeschäfte betrieben wurden. Einer Vielzahl von Kunden wurden trotz Vorleistung der Anzahlung Fahrzeuge nicht geliefert. Teilweise wurden gelieferte Fahrzeuge wieder heraus verlangt. Die Staatsanwaltschaft forderte für den angeklagten Ehemann eine Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten, für die angeklagte Ehefrau eine von 2 Jahren und 3 Monaten. Der Verteidiger des Ehemannes beantragte nicht weiter konkretisiert für seinen Mandanten eine Strafe deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Für die Ehefrau beharrte deren Verteidiger auf einem Freispruch.

 

Die 9. Große Strafkammer sprach die Angeklagten wegen 81 Fällen des gewerbsmäßigen Betruges schuldig. Sie verurteilte deshalb den Ehemann zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren, die Ehefrau zu einer solchen von 2 Jahren und 6 Monaten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Angeklagten haben bereits Revision eingelegt."

 

Konsequenzen der Verurteilung für unsere Mandanten

 

Das Landgericht Ravensburg bestätigt mit der Verurteilung der Eheleute Hennrich die von uns spätestens seit Veröffentlichung des Schlussberichts des Landeskriminalamts Baden-Württemberg im September 2009 vertretene Auffassung, dass die Eheleute Hennrich von dem betrügerischen Geschäftsmodell der ECZ GmbH gewusst haben. Wir haben daher in den Nutzungsentschädigungsprozessen gegen die ECP GmbH die zivilrechtlich in Betracht kommenden Ansprüche aus dieser Betrugsbeteiligung stets den Ansprüchen der ECP GmbH entgegen gehalten.

 

Den ECZ-Geschäditgten stehen unter anderem deliktische Schadensersatzansprüche gegen die ECP GmbH zu, die direkt gegen die Eheleute Hennrich geltend gemacht werden könnten. Im Einzelfall muss jedoch genau geprüft werden, ob tatsächlich noch ein Restschaden der ECZ-Kunden verbleibt. Mittlerweile sind drei Jahre seit der Insolvenz der ECZ GmbH und dem Zusammenbruch des Fahrzeuggeschäfts vergangen. In diesem Zeitraum dürfte ein beträchtlicher Teil des den ECZ-Kunden entstandenen Schadens in Form geleisteter Anzahlungen an die ECZ GmbH abgefahren sein. Ob dies auch in Ihrem Fall zutrifft, erörtern wir gerne mit Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch.

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt IT-Recht Chan-jo Jun | Salvatorstr. 21 | 97074 Würzburg

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