ECZ: LG München I verurteilt BMW Bank zur Herausgabe des Kfz-Briefes

14.9.11

Das Landgericht München I verurteilt BMW Bank GmbH in einem ECZ-Barkauffall zur Herausgabe des Kfz-Briefes (Zulassungsbescheinigung Teil II).

Ein mehr als zwei Jahre andauernder Rechtsstreit eines von uns vertretenen ECZ-Kunden gegen die BMW Bank GmbH ist nun durch Endurteil entschieden worden. Der klagende Kunde hatte mit der ECZ einen Barkaufvertrag mit 24-monatiger Haltedauer abgeschlossen, in dem unter anderem vereinbart war, dass das Fahrzeug mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Kunden übergehen sollte. Der Rest der Geschichte dürfte bekannt sein: Die ECZ war nicht befugt, dass Eigentum an den von ihr veräußerten Fahrzeugen zu verschaffen, da sie nur in seltenen Ausnahmefällen selbst Eigentümerin der Fahrzeuge war und überwiegend die Fahrzeuge über Leasinggesellschaften oder Banken refinanziert hatte. Im April 2008 meldete die ECZ Insolvenz an.

Das Landgericht München I konstatierte nun in seinem Urteil, dass sich der ECZ-Kunde auf die vertragliche Regelung des Barkaufs und die Zusicherungen der ECZ bzw. deren Vermittlerfirmen vor Vertragsschluss verlassen durfte. Das Münchner Urteil kommt damit, wie im Übrigen einige andere Instanzgerichte zuvor auch, zu dem Ergebnis, dass im Streitfall der ECZ-Kunde das Eigentum an dem Fahrzeug gutgläubig erwerben konnte. Insofern bestand auch ein Anspruch des ECZ-Kunden auf Herausgabe des Kfz-Briefes (Zulassungsbescheinigung Teil II).

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt IT-Recht Chan-jo Jun | Salvatorstr. 21 | 97074 Würzburg

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