FAQ zu ECZ

 

 

 

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu ECZ, Eu-Car-Zentale, BHT und Mercari

 

 

1. Betroffenheit

 

Ich habe ein Auto und es hat sich noch niemand gemeldet, bin ich überhaupt betroffen?

 

Wenn Sie ein Auto bei ECZ, Eu-Car-Zentrale, BHT oder Mercari gekauft und erhalten haben, ohne dass Sie den Brief in Händen halten, sind Sie auf jeden Fall betroffen. Es spricht vieles dafür, dass Ihr Fahrzeug nicht im Eigentum der ECZ stand und ein Dritter oder auch der Insolvenzverwalter von Ihnen die Herausgabe verlangen wird.

 

Ich habe ein Auto im Mietkauf gekauft, aber bei einer anderen Firma. Bin ich betroffen?

 

Mietkauf ist für sich genommen noch kein Betrug, die Vertragsvariante wurde jedoch oft für betrügerische Geschäfte genutzt. Vermutlich gibt es noch weitere Unternehmen, die zu dem hier aufgeflogenen Geflecht gehören. Noch heute werden neue Verträge zum Mietkauf angeboten, seien Sie hier besonders vorsichtig. Sie sollten besonders dann misstrauisch werden, man Ihnen ungeachtet von Marke und Modell Rabatte für frei konfigurierte Neuwagen von mehr als 15 % anbietet.  Wenn Sie bereits einen Mietkauf abgeschlossen haben, wäre genau jetzt die Zeit, die Eigentumsverhältnisse genau zu überprüfen, um ggf. rechtliche Schritte einzuleiten.

 

2. Auto wurde ausgeliefert

 

Ich habe ein Auto von der ECZ bekommen. Was muss ich jetzt tun?

 

Als erstes müssen Sie überprüfen, ob Sie mit dem Fahrzeug überhaupt noch fahren dürfen. Dazu sollten Sie die folgenden Punkte überprüfen:

-          Zulassung

-          Haftpflichtversicherung

-          KFZ-Steuer

Es ist bekannt, dass die Gruppenversicherung der Barmenia schon im April gekündigt wurde und die Verträge im Mai 2008 auslaufen. Teilweise bestehen auch Verträge mit der Itzehoer Versicherung oder weiteren Versicherern. Bisher hatten wir empfohlen,  eine eigene Versicherung abzuschließen und der Zulassungsbehörde die Deckungskarte zu schicken. Inzwischen teilen uns Kunden mit, dass zumindest in Pforzheim Schwierigkeiten bestehen. Wenn kein Haftpflichtversicherungsschutz besteht, macht sich der Fahrer nach dem Pflichtversicherungsgesetz strafbar, wobei auch eine fahrlässige Tatbegehung unter Strafe steht. Vermutlich werden Sie als faktischer, aber nicht eingetragener Halter nicht informiert.

 

Eine Fa. ECP / Leasing.99 / Autoportal.99 / Brög Leasing / Mercedes-Benz-Leasing etc. fordert von mir Herausgabe des Autos, was muss ich tun?

 

Spätestens jetzt kommt der Punkt, wo Sie juristische Hilfe brauchen. Das mag sich anhören wie perfide Eigenwerbung und die Vorenthaltung von Wissen, tatsächlich geht es bei dieser Frage nicht um Wissen alleine, sondern um eine sehr komplexe juristische Prüfung, die neben vollständiger Sachverhaltskenntnis auch viel juristisches Rüstzeug erfordert. Sie können die juristische Analyse auch selbst vornehmen, wenn Sie sich mit den folgenden Rechtsprobleme gut auskennen: Eigentümer-Besitzer-Verhältnissen, gutgläubigen Erwerb von Anwartschaftsrechten bei nicht grob fahrlässiger Verkennung mangelnder Verfügungsbefugnisse, Wissenszurechnung, Arglisteinrede, Treu und Glauben, Insolvenzrecht, Anfechtungsrecht, Eigentumserwerb durch Abtretung von Drittrechten, Abgrenzung von Leasing zu Kaufrecht bei Mietkauf, Strafrecht, ein wenig Prozessrecht und ein bisschen Verhandlungsgeschick.

 

Gut, dann frage ich anders. Was muss mein Anwalt tun?

 

Ihr Anwalt sollte Eigentums- und Besitzrechte sorgfältig überprüfen. Auf keinen Fall darf man sich alleine darauf verlassen, dass der Besitz des Fahrzeugbriefes Eigentümer ist oder dass die (meist unvollständig vorgelegte) Kaufrechnung den Eigentümer ausweist.  Ihr Anwalt darf auch nicht vergessen, dass hier Anfechtungsmöglichkeiten des Insolvenzverwalters bestehen, so dass selbst ein heutiger Eigentümer sein Eigentum noch nachträglich verlieren kann, was sogar gegenüber einem Dritterwerber gelten würde.

 

Verstehe ich nicht; wer kann mir denn da helfen?

 

Sie können sich an jeden Anwalt wenden, der die Bereitschaft zeigt, den Fall mit der nötigen Sorgfalt zu ergründen. Im Internet haben schon einige Kollegen signalisiert, dass sie sich mit den Fällen intensiv beschäftigen. Mit manchen Kollegen findet auch ein Wissensaustausch statt, achten Sie jedoch darauf, dass keine Interessenskollisionen bestehen, wenn beispielsweise Verkäufer oder Vermittler vertreten werden. Es ist gut möglich, dass Sie Ansprüche gegen jemanden geltend machen müssen, der vielleicht schon von dem Anwalt vertreten wurde. Ein Anwalt ist rechtlich kaum gehindert, auf beiden Seiten tätig zu sein, solange es nicht im gleichen Rechtsstreit ist; ich würde dies jedoch nicht tun. 

 

Eine Leasinggesellschaft bietet mir an, das Auto zu kaufen. Soll ich darauf eingehen?

 

Der Kauf des Autos kann eine Möglichkeit sein, den weiteren Rechtsstreit zu verhindern.  Die ersten Angebote sind jedoch meistens auch wirtschaftlich völlig unattraktiv und tragen den rechtlichen Risiken der Gegenseite keine Rechnung. Wichtiger ist jedoch das Risiko, dass auch der zweite Kauf schief läuft. Der Brief ist – ich wiederhole mich – kein Garant für unbelastetes Eigentum. Es kann Ihnen passieren, dass ausgerechnet der Insolvenzverwalter am Ende das Auto zur Masse fordert. Lassen Sie daher auch die Rechtsgeschäfte prüfen, mit denen die Leasinggesellschaft Eigentum erworben hat. Rechnen Sie auch damit, dass einige der Voreigentümer oder Vorvermieter in die Insolvenz fallen können und auch hier Anfechtungen entstehen können.

 

Kann ich mich gegen die Herausgabeansprüche wehren?

 

Es spricht vieles, z.B. die Aussage des Hauptbeschuldigten und der Menschenverstand dafür, dass  einige Leasinggesellschaften Kenntnis von den Geschäften der ECZ hatten. In diesem Fall kommen verschiedene sachenrechtliche oder deliktsrechtliche Einwendungen in Betracht.  Die Beweislage entwickelt sich derzeit noch.

 

Das Auto ist versichert, die Steuern bezahlt, jetzt droht man mir mit einer strafrechtlichen Anzeige. Muss ich das ernst nehmen?

 

Nach § 248b StGB ist der unberechtigte Gebrauch von Fahrzeugen mit Strafe bedroht. Es handelt sich um eine Vorsatztat, so dass eine Strafbarkeit ausgeschlossen ist, wenn man glauben konnte, zur Nutzung berechtigt zu sein.  Sollte sich am Ende der zivilrechtlichen Auseinandersetzung herausstellen, dass tatsächlich die Leasinggesellschaft Eigentum und der Kunde kein Besitzrecht hatte, läge zumindest der objektive Tatbestand ab dem Zeitpunkt vor, in dem die Nutzung untersagt wird. Es stellt sich jedoch die Frage, ob man vorsätzlich gegen das Nutzungsverbot verstoßen hat. Hier ließe sich natürlich spontan einwenden, dass man ja geglaubt hat, das Fahrzeug weiter nutzen zu dürfen. Wenn sich jedoch der Kunde gar keine Gedanken über sein Besitzrecht macht, wird man ihm zumindest Eventualvorsatz unterstellen können, da er billigend in Kauf genommen hat, dass er zur Nutzung nicht berechtigt war. Erhält er jedoch nach einigermaßen sorgfältiger juristischer Prüfung die Empfehlung, dass er zum Besitz und Benutzung berechtigt ist, kann dies den Vorsatz nach § 16 StGB ausschließen.  Wer hier kein Risiko eingehen möchte, sollte das Fahrzeug nicht benutzen.

 

Eine Strafbarkeit wegen Unterschlagung (§ 246 StGB) käme in Betracht, wenn sich der Kunde das Fahrzeug rechtswidrig zueignet. Das kann auch in der Verweigerung der  Herausgabe liegen, auch hier gelten die vorgenannten Ausführungen zum Vorsatz.  Wer jede Gefahr strafrechtlicher Ermittlungen vermeiden will, sollte sich anwaltlich beraten lassen. Es käme in Betracht, die Rückgabe des Fahrzeuges an denjenigen vorzunehmen, von dem er das Fahrzeug erhalten hat – vermutlich die ECZ.

 

Die Benutzung des Fahrzeuges ohne Haftpflichtversicherungsschutz ist nach dem Pflichtversicherungsgesetz strafbar. Bitte beachten Sie, dass die Zulassung des Fahrzeuges widerrufen werden kann, wenn der Versicherungsschutz erlischt; Sie werden Schwierigkeiten haben, das Fahrzeug neu zu versichern der anzumelden. Sie müssen damit rechnen, dass Ihr Fahrzeug bis auf weiteres nicht mehr genutzt werden kann.

 

Was passiert, wenn die Leasinggesellschaften in die Insolvenz fallen. Lohnt es sich darauf zu warten?

 

Die Gesellschaften, die mit der ECZ zusammengearbeitet haben, sind unterschiedlich stark finanziell ausgestattet; angeblich machten die Verträge mit der ECZ bei manchen das Hauptgeschäft aus. Einige der Leasinggesellschaften haben die Fahrzeuge von Anfang an oder nach Vertragsschluss über weitere Banken oder Leasinggesellschaften refinanziert. Im Falle der Insolvenz werden voraussichtlich die refinanzierenden Banken Herausgabeansprüche gegen die Fahrzeugbesitzer geltend machen. Der Insolvenzverwalter der Leasinggesellschaft könnte manche Rechtsgeschäfte, die die Gesellschaft abgeschlossen hat, anfechten. Sie laufen Gefahr, dass auch der neuerliche Kaufpreis verloren geht. Lasten Sie auf keinen Fall ungesicherte und ungeprüfte Zahlungen an insolvenzgeneigte Unternehmen.

 

3. Geld bezahlt, kein Auto bekommen

 

Wie sind meine Chancen, dass ich ein Auto oder mein Geld vom Insolvenzverwalter bekomme?

 

Der Insolvenzverwalter hat klargestellt, dass keine Autos mehr ausgeliefert werden. Ihnen steht Schadensersatz statt der Leistung und im Falle des Rücktritts Rückerstattung der Anzahlungen, sowie weiterer Schadensersatz aus Verzug zu. Die gute Nachricht ist: Ihnen steht mehr als nur die Rückzahlung der Anzahlung zu. Die schlechte: Sie müssen damit rechnen, dass Sie nur einen geringen Bruchteil bekommen werden und dass Sie über einige Schadenspositionen vielleicht auch streiten müssen.

 

Wie hoch wird die Quote sein?

 

Der Insolvenzverwalter hatte angezeigt, dass die Masse zwar ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu bedienen, jedoch nicht um alle Gläubiger zu befriedigen. Das ist nicht verwunderlich. Zwar hat der Insolvenzverwalter einige Guthaben sicherstellen können, im Anbetracht des auf Verluste ausgerichteten Geschäftsmodells und der vermutlich schon verlorenen Entnahmen, sollten Sie nur mit einer niedrigen Quote rechnen, diese kann durchaus im einstelligen Prozentbereich liegen, das ist derzeit jedoch reine Spekulation.

 

An wen kann ich mich noch wenden?

 

Zunächst haften Ihre Vertragspartner. In manchen Verträgen tauchen auch andere Personen als die ECZ auf, die evtl. auf Vertragserfüllung in Anspruch genommen werden könnten. Als Schuldner kommen auch diejenigen in Betracht, die durch eine Straftat oder durch vorsätzliches Handeln an Ihrem Schaden mitgewirkt haben. Auch eine Haftung von Vermittlern kommt in Betracht, wobei für eine Haftung Fahrlässigkeit ausreichen könnte. Die Inanspruchnahme Dritter könnte Ihre einzige Chance sein, sich schadlos zu halten, allerdings gilt es Folgendes hinsichtlich des Timings abzuwägen: Wenn Sie heute klagen, fehlen Ihnen vielleicht Beweise, die im Laufe des Ermittlungsverfahrens noch auftauchen und für Sie nützlich sein könnten. Wenn Sie lange warten, könnten andere Ihnen zuvor kommen und die vermutlich begrenzten Mittel bereits erschöpft haben. Möglicherweise fallen noch einige weitere Personen in die Insolvenz. Bei allem, insgesamt aber eher begrenzten Mitleid mit den Vermittlern, raten wir zu einem raschen Vorgehen.

 

4. Insolvenzverfahren

Kann man überhaupt Verträge über Autos während des Insolvenzverfahrens abschließen? 

Der Insolvenzverwalter hat die Befugnis, Fahrzeuge, die zur Insolvenzmasse gehören, zu veräußern. Hier besteht eine recht Sicherheit, dass das versprochene Eigentum auch tatsächlich verschafft werden wird.

 

Wenn Fahrzeuge von einem Dritten, zum Beispiel einer Leasinggesellschaft, gekauft werden soll, muss zunächst geprüft werden:

- gehört das Fahrzeug zur Insolvenzmasse

- kann das Fahrzeug durch eine Anfechtung in die Insolvenzmasse fallen

- kann der Verkäufer demnächst in die Insolvenz fallen und könnte der Insolvenzverwalter dann das Geschäft anfechten.

Einige Fahrzeuge, die zunächst von der ECZ gekauft wurden und später zur Refinanzierung an eine Leasinggesellschaft abgegeben wurden, könnten zur Insolvenzmasse zurückfallen. Hier sollte eine Klärung mit dem Insolvenzverwalter stattfinden. Schwieriger ist die Frage nach der Insolvenz von Leasinggesellschaften zu beurteilen. Einerseits kann von hier aus nicht ohne Weiteres festgestellt werden, ob ein Insolvenzgrund vorliegt, zum anderen lässt sich nicht vorhersagen, wie ein Insolvenzverwalter handeln wird.

 

 

5. Sonstiges

 

Wie konnte es überhaupt zu einem solchen Betrug kommen?

Es steht heute fest, dass die behaupteten über 30%igen Rabatte gar nicht von den Händlern gewährt wurden und dass die ECZ keine Autos direkt bei Herstellern gekauft hat. Nach dem  derzeitigen Stand der Ermittlungen konnte das Geschäftsmodell nur durch zwei Faktoren am Leben erhalten werden. Mit den Anzahlungen müssten überproportionale Gewinne durch Spekulationsgeschäfte  erwirtschaftet werden und mit  den Anzahlungen neuer Kunden wurden die Autos der älteren Kunden bezahlt. Als auch dieses System nicht mehr funtkionierte, ging man zum Leasingmodell über. Jetzt endlich konnte man eine große Zahl von Autos kurzfristig ausliefern, da die Anzahlung ausreichte, um die Leasingsonderzahlung und die ersten Raten zu bezahlen.

 

Es verbleibt jedoch die Frage, warum die ECZ Ende 2007 ihre Zahlungen eingestellt hat. Eigentlich hätte noch Liquidität vorhanden sein müssen, um das Geschäftsmodell für einige Zeit weiter zu betreiben. Der Insolvenzverwalter konnte auch einige Mittel auf Auslandskonten sicherstellen. 

 

 

 

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt IT-Recht Chan-jo Jun | Salvatorstr. 21 | 97074 Würzburg

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