Infos für Informanten
Sie haben Insider-Informationen zum Fall ECZ und würden diese ohne eigene Gefährdung weitergeben? 

 

Es ist sehr erfreulich, dass wir inzwischen schon von vielen Seiten Unterstützung erhalten haben, vor allem ehemalige Mitarbeiter und Geschäftspartner haben uns über wichtige Zusammenhänge informiert und Beweismittel vorgelegt. Für Informationen aus meiner Berufsausübung besteht eine gesetzliche, strafbewehrte Schweigepflicht (§ 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB). Bevor Sie mir Information anvertrauen, sollten wir darüber sprechen, in welcher Form sie weitergegeben oder verarbeitet werden dürfen. Wenn Sie daran mitwirken möchten, die Interessen der Kunden - denn nur deren Interessen vertreten wir - zu unterstützen, sprechen Sie mich an: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. oder 0931-52233.

 

FAQ:

 

Warum sollte ich Ihnen helfen?

Vielleicht ist es für Sie ein Bedürfnis, an der Wiederherstellung von Gerechtigkeit mitzuwirken, falls Sie das Schicksal der ECZ-Kunden als ungerecht empfinden. Vielleicht können Sie auch einen eigenen Vorteil für sich entdecken, beispielsweise kann es von entscheidender Bedeutung für ein gegen sich laufendes Ermittlungsverfahren sein, wenn Sie an der Schadensminderung mitwirken. Die Möglichkeiten, diesen Bonus zu gewinnen, vermindern sich jedoch mit der Zeit, da viele ehemalige Insiderinformationen längst im Netzwerk bekannt sind.

 

Können Sie mir garantieren, dass ich anonym bleibe?

 

Ich kann Ihnen - gerne auch schriftlich - zusichern, ob und wie die Informationen, soweit sie neu sind, von mir verwendet werden. Auf diesem Weg kann selbstverständlich auch Ihre Identität geschützt werden.

 

Kann ich sicher sein, dass Ihre Mandanten die Informationen nicht gegen mich verwenden?

Vor einer Zusammenarbeit muss jedoch geprüft werden, ob ein Interessenkonflikt besteht. Die bloße Tatsache, dass Sie als Anspruchsgegner von einem meiner Mandanten in Betracht kommt, ist alleine noch nicht problematisch, wobei ich Sie hierauf hinweisen würde. Ein erheblicher Konflikt könnte jedoch eintreten, wenn meine Mandanten gegen Sie Ansprüche geltend machen und sich dabei auf Informationen stützten müssen, die Sie mir im Vertrauen preisgeben. Auf dieses Risiko müsste ich Sie hinweisen und von der vertraulichen Entgegennahme von Informationen ausnahmsweise absehen. 

Welchen Vorteil habe ich?

Es dürfte selbstverständlich sein, dass wir für Informationen keine Honorare bezahlen und auch keine Vergünstigungen zu Lasten meiner Mandanten versprechen werden. 

Warum sollte ich meine Informationen ausgerechnet Ihnen anvertrauen?

Das brauchen Sie nicht. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Insolvenzverwalter führen eigene Ermittlungen durch. Soweit zulässig werden die Informationen ausgetauscht. Natürlich hat jeder der Beteiligten etwas unterschiedliche Interessen. Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, Vermögenswerte zur Masse zu ziehen, wo sie allen Gläubigern im Gleichen Umfang zu Gute kommen. Die Staatsanwaltschaft benötigt Beweise für einen strafrechtlichen Schuldvorwurf. Die Oper-Anwälte vertreten die Interessen der ECZ-Kunden.

Welche Informationen suchen Sie?

Zwar liegen uns schon zahlreiche Aussagen und Beweise vor, manche Aspekte können aber ruhig mehrfach abgesichert werden. Schwerpunktmäßig geht es um die folgenden Aspekte:

- Kenntnis der Leasinggesellschaften von Verkauf der Fahrzeuge, Preise, Geschäftsmodell

- Verbleib der unterschlagenen Gelder

- Kenntnis der Vertriebspartner vom Geschäftsmodell

- Kenntnis der Autohäuser 

 

 

 

RA Jun 

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt IT-Recht Chan-jo Jun | Salvatorstr. 21 | 97074 Würzburg

| 0931 52233 | info(at)kanzlei-jun.de

 

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