| Was wir für Sie tun können |
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Was wir für Sie tun können.
4.7.08 Abwarten oder Anwalt beauftragen?Bei der Frage ob man einen Anwalt beauftragen soll, werden Sie von einem Rechtsanwalt nicht damit rechnen, dass er von einer Beauftragung abrät. Dennoch: Die eigene Vertretung der rechtlichen Interessen kann unter Kostengesichtspunkten manchmal geboten sein. Man muss jedoch wissen, wo die Grenzen liegen und ab wann man einen Anwalt einschalten sollte. In den ECZ-Fällen zeigt sich, dass ein Großteil der Geschädigten gar nicht anwaltlich vertreten sind und selbst über die Herausgabe von Fahrzeugen verhandelt. Nachdem die meisten Anwälte auch zur Verweigerung der Herausgabe raten, mag das Ergebnis auch das gleiche sein. Es verbleibt vielleicht das Restrisiko, dass man Konstellationen übersieht, wo eine Herausgabe tatsächlich geboten ist.
Falls Sie beabsichtigen, ein Fahrzeug von einer Leasinggesellschaft zu erwerben, können Sie auch ohne Anwalt Verträge schließen. Die Treuhandabwicklung könnte auch über eine Bank stattfinden. Sie sollten jedoch Anfechtungstatbestände des Verkäufers und die tatsächliche Eigentumslage genau überprüfen.
Falls eine Klage gegen Sie erhoben wurde, benötigen Sie für eine Rechtsverteidigung vor einem Landgericht einen Rechtsanwalt. Bitte beachten Sie, dass eine Verteidigungsanzeige meistens schon innerhalb von zwei Wochen nach Klagezustellung bei Gericht vorliegen muss. Dies ist zwar nur ein kurzer Schriftsatz, erfordert jedoch das Vorliegen von Auftrag und Vollmacht, teilweise auch die Einzahlung eines Kostenvorschusses.
Welchen Anwalt beauftragen?Inzwischen gibt es eine ganze Reihe von Anwälten, die sich mit den ECZ-Fällen beschäftigen und über Wissen und Erfahrung verfügen. Die meisten der hierauf spezialisierten Anwälte sind in der Opfer-Allianz organisiert. Bei der Wahl Ihres Anwaltes mag neben dem persönlichen Eindruck auch der Kanzleisitz eine Rolle spielen. Herausgabeklagen werden in der Regel an Ihrem Wohnort geltend gemacht; wenn Sie selbst jedoch klagen, werden Sie evtl. ein Gericht am Ort des Gegners wählen. Rechtsschutzversicherungen weigern sich häufig Fahrtkosten von auswärtigen Anwälten zu übernehmen.
Natürlich können Sie auch einen Anwalt wählen, der noch nicht mit der ECZ-Problematik befasst war, wenn dieser bereit ist, sich in die entscheidenden Sach- und Rechtsfragen einzuarbeiten. Sie können ihn gerne auf die ECZ-Allianz hinweisen, allerdings sind nicht alle Rechtsanwälte bereit, Rat von Kollegen anzufragen und entgegenzunehmen.
4.6.08 Wir vertreten eine Vielzahl von Kunden der ECZ. Wie sich zeigte, ist jeder Fall etwas anders und verdient eine individuelle Betrachtung. Grob lassen sich die folgenden drei Kategorien bilden:
1. Barkauf - Auto wurde geliefertSie haben ein Auto mit fast 30 % Rabatt erworben. Nach langer Wartezeit und Bezahlung der letzten Rate haben Sie auch das bestellte Auto (oder eines, das dem sehr ähnlich ist) erhalten. Sie haben jedoch keinen Fahrzeugbrief. Halter ist entweder ECZ oder eine andere Gesellschaft.
In diesen Tagen meldet sich bei Ihnen eine Leasinggesellschaft (z.B. Nice Car, Leasing99) oder ein Abschleppunternehmen und möchte das von Ihnen bezahlte Auto abholen. Die Gesellschaft beruft sich auf angebliches Eigentum und will von den Verträgen der ECZ nichts wissen, nachdem die ECZ auch ihre Leasingraten nicht mehr bezahlt.
Sie haben die besten Aussichten, sich gegen die Forderungen zu wehren, sofern Sie beim Kauf und im weiteren Verlauf keine rechtlichen Fehler gemacht haben. Sie könnten gutgläubig Eigentum erworben haben. Sie müssen jedoch aktiv werden, um Ihren Besitz über das Auto nicht zu verlieren.
Was wir für Sie tun können:Wir prüfen die Eigentumslage und wehren ggf. die Herausgabeansprüche ab. Als Eigentümer haben Sie einen Anspruch auf Herausgabe des Fahrzeugbriefes. Die Klärung der Eigentumsfrage kann auch vor Gericht geklärt werden. Sollte das Fahrzeug bereits zurückgeholt worden sein, kann die Herausgabe und Schadensersatz verlangt werden.
2. Mietkauf - Auto wurde geliefert
Wir in Fall 1 allerdings haben Sie nur einen Teil anbezahlt und versuchen kleine monatliche Raten zu bezahlen. Eigentum am Auto sollten Sie erst nach der fünfjährigen Mietdauer erhalten. Sie sind weder nach der tatsächlichen oder vertraglich geplanten Rechtslage Eigentümer.
Sie könnten jedoch ein sog. dingliches Anwartschaftsrecht erworben haben; dieses würde Sie zum Besitz berechtigen und zum Eigentümer machen, sofern und sobald die vertraglichen Pflichten eingehalten wurden. Wenn tatsächlich eine Anwartschaft besteht, ist es wichtig, den Vertrag von Ihrer Seite einzuhalten. Sollte die Prüfung jedoch ergeben, dass Sie auch gutgläubig keine Rechte erworben haben, wäre jede weitere Zahlung zusätzlicher Schaden. Was wir für Sie tun können: Die Prüfung der Rechtslage steht hier im Vordergrund. Sie müssen die schwierige Entscheidung treffen, ob Sie das Fahrzeug und Ihre Zahlungen verteidigen oder die Entstehung weiterer Kosten vermeiden wollen. Ist die Entscheidung einmal getroffen, gelten die Ausführungen bei Nr. 1. Zusätzlich muss evtl. sichergestellt werden, dass die laufenden Kosten des Fahrzeuges (Steuer, Versicherung) bezahlt werden und die Ratenzahlung mit schuldbefreiender Wirkung erfolgt.
3. Geld anbezahlt, kein Auto geliefertSie haben eine erhebliche Anzahlung für ein Auto geleistet, das Sie noch nicht bekommen haben. Inzwischen ist Ihnen klar geworden, dass Sie das Auto auch nicht mehr bekommen werden. Ihnen steht zwar Rückzahlung und Schadensersatz zu, das Problem ist jedoch die Durchsetzung gegenüber einer insolventen Gesellschaft.
Sie können darauf warten, eine Quote im Insolvenzverfahren zugeteilt zu bekommen. Es ist aber durchaus möglich, dass das Verfahren schon mangels Masse eingestellt wird oder dass nur eine Quote von weniger als 5% Ihrer Forderung bedient wird. Möglicherweise müssen Sie auch erst einmal mit dem Insolvenzverwalter über die Berechtigung und der Höhe des Anspruchs streiten.
In Ihrem Fall sollte geprüft werden, wer noch an der Transaktion beteiligt war. Für Mitarbeiter und Organe der ECZ steht eine Durchgriffs- und Handelndenhaftung im Raum. Interessant ist die Haftung der Vermittler, die in der Werbung als Verkäufer aufgetreten sind.
Was wir für Sie tun können:In Ihrem Fall müssen Kosten und Nutzen realistisch abgewogen werden. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie möglichst schnelle alle Chancen wahrnehmen, um an Ihr Geld zu kommen. Wenn Sie die Kosten selbst tragen müssen und Sie nicht Ihren Vermittler verklagen wollen, mögen Sie vielleicht die Kosten begrenzen. Wir können in diesem Fall Ihren Fall im Insolvenzverfahren betreuen und Sie über die Entwicklungen (über die allgemeinen Veröffentlichungen hinaus) informieren. Mit aufwandsabhängigen Vergütungen lassen sich die Gebühren evtl. beschränken. Wir möchten jedoch keine Mandante annehmen, bei denen die Kosten im schlechten Verhältnis zu den Chancen stehen.
Mögliche Leistungen in allen FallvariantenWir stellen Ihnen aktuelle Informationen und Musterschreiben bereit. Wir rechnen außergerichtlich auf der Grundlage von Stundenhonoraren ab, wobei Sie lediglich jene Tätigkeiten bezahlen müssen, die sich alleine auf Ihren Fall beziehen. Allgemeine Recherchen und die Erstellung von Musterschreiben kostet Sie nichts. Kosten der MandatierungDie Kosten der Anwaltlichen Tätigkeit richten sich zunächst nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Gebühren errechnen sich dann in Abhängigkeit des Streitwertes. Hierbei entstehen manchmal Gebühren, die im Anbetracht des manchmal geringen Aufwands hoch erscheinen. Bei der Bearbeitung von ähnlich gelagerten Fällen fallen bestimmte rechtliche Prüfungen und Recherchen nur einmal an und müssen deshalb ja nicht von jedem Mandanten erneut bezahlt werden. Wir bieten bei reiner Beratung oder außergerichtlicher Vertretung daher Abrechnung nach Zeitgebühren oder Pauschalen an. ErstberatungDas vormals hier beschriebene Angebot zur Erstberatung zum Pauschalpreis können wir derzeit aus Kapazitätsgründen nicht mehr anbieten. Vertretung vor GerichtDie Kosten eines gerichtlichen Verfahrens richten sich nach dem Streitwert. Eine Unterschreitung dieser Gebühren ist standesrechtlich verboten. Bei einem Streitwert von 15.000 EUR müssten Sie für eigenen Anwalt und Gericht in erster Instanz für die Klageerhebung Kosten in Höhe von ca. 2.400 EUR inkl USt. aufbringen. Weitere Kosten können bei Unterliegen oder Vergleichsschluss entstehen oder aber auch erstattet werden. Außergerichtliche VertretungHier gelten unsere allgemeinen Stundensätze von 220 EUR zzgl. USt..
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