Risikomatrix
Bei der Bewertung der Risiken ist auf der ersten Achse der Anwendungsfall zu betrachten. Für die Risikoeinstufung macht es einen großen Unterschied, ob Open Source lediglich für die eigene Anwendung zum Einsatz kommt oder ob sie mit modifizierter Software an massenhafte Endkunden in verschiedenen Ländern vertrieben wird.
Auf der anderen Achse sind die eingesetzte Software und deren Lizenzbedingungen zu betrachten. Hier gibt es Lizenzen, wie beispielsweise BSD, die kein Copyleft und nur wenige Bedingungen für die Nutzung vorsehen, während die weit verbreiteten GPL-Lizenzen den kommerziellen Vertrieb von Software mit einem starken Copyleft unter strenge Voraussetzungen stellt. Weitere Risikofaktoren auf der Seite der Software bestehen bei der Authentizität des Source-Codes, da sichergestellt werden muss, dass tatsächlich sämtliche Softwarebestandteile unter der angegebenen Lizenz stehen.
 

Rechtsanwalt und Fachanwalt IT-Recht Chan-jo Jun | Salvatorstr. 21 | 97074 Würzburg

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