| Freispruch im Kinderhandelsprozess: Die Angeklagten melden sich zu Wort |
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03.08.2011 Freispruch im Kinderhandelsprozess: Die Angeklagten melden sich zu Wort Vor dem Landgericht Schweinfurt wurden am letzten Freitag zwei Frauen vom Vorwurf des Kinderhandels freigesprochen. Der Prozess drehte sich um das Schicksal eines 4jährigen Mädchens, das mit drei Monaten nach Franken kam um hier medizinisch versorgt zu werden. Aus den vereinbarten 6 Monaten wurden jedoch 4 Jahre, da sich die "Pflegemutter" B. weigert, das Kind herauszugeben. Sie argumentiert inzwischen damit, dass das Kind seine Eltern doch gar nicht mehr kennt und eine Rückführung unzumutbar wäre. Einer Deutsch-Rumänin, die den Kontakt vermittelt hatte, wirft Sie vor, eine illegale Adoption vermittelt zu haben und erstattete Anzeige. Das Gericht sprach die Angeklagten in zweiter Instanz frei und kritisierte die Anzeigenerstatterin für falsche Aussagen und die schwierige Lage des Kindes. Jetzt melden sich die von uns medienrechtlich vertretenen Freigesprochenen mit einem Offen Brief an die Anzeigenerstatterin zu Wort:
Offener Brief
"Sehr geehrte Frau B.,
Nicoleta war ein Baby als Sie ihren Eltern versprachen, dass Nicoleta Sie für maximal sechs Monate nach Deutschland begleiten dürfte, damit das Kind dort die medizinische Versorgung erhält, die Nicoleta in Rumänien damals nicht bekommen konnte. Nicoletas Eltern haben dem zugestimmt; das hätte sicher jeder Vater und jede Mutter getan, wenn ihr Kind diese Hilfe benötigt hätte. Nicoletas Eltern haben ihnen vertraut, dass Sie sich gut um ihr Kind kümmern würden und sie es wohlbehalten zurückbringen würden.
Irgendwann haben Sie den Entschluss gefasst, dass Nicoleta Ihr Kind werden sollte und nicht nach Rumänien zu ihren Eltern zurückkehren sollte. Sie haben beschlossen, dass Nicoleta jetzt besser Kristina heißen sollte und lieber evangelisch statt orthodoxe Christin werden sollte. Sie haben beschlossen, dass Nicoleta nicht Rumänisch lernen sollte, sondern nur deutsch und dass sie zu Ihnen Mama sagen soll.
Sie haben das erst damit begründet, dass es ein Kind in Deutschland besser habe als in Rumänien und nachdem genug Zeit vergangen war, haben Sie argumentiert, dass Kristina ja jetzt schon an sie gewöhnt sei und ihre Eltern nicht mehr kennt. Es wäre gegen das Kindeswohl, würde man Nicoleta zu ihren Eltern bringen. Sie argumentieren mit einem Leid, das Sie selbst verursacht haben. Sie stehen fürs Kindeswohl?
Es steht Ihnen nicht zu, Ihre Ziele mit dem Kindeswohl zu untermauern. Sie haben das Kind ihren Eltern entfremdet, indem sie sich geweigert hatten, das Kind zurückzugeben. Die Mutter war nach Beginn der Behandlung drei Wochen lang in Deutschland und wollte Nicoleta sehen – Sie, Frau B. hatten sich geweigert und das Kind versteckt. Sie haben Nicoletas Mutter unter Drohung mit den Hunden von Ihrem Hof vertrieben. Sie waren nicht einmal bereit, den Eltern ein Bild des Kindes zu geben. Sie stehen fürs Kindeswohl?
Sie wollten Nicoleta adoptieren und behaupten, dass wir Ihnen das versprochen hätte. Sie wollen in diesem Zusammenhang sogar Geld bezahlt haben und beschuldigten uns des Kinderhandels. Es hat vier Jahre gedauert, bis das Landgericht Schweinfurt endlich herausfand, dass Sie das Gericht „mit der Unwahrheit bedacht hatten“, wie der Richter es vornehm ausdrückte. Wir wurden freigesprochen. Sie wussten längst, dass sie Nicoleta weder adoptieren noch behalten dürfen, trotzdem haben Sie weiter das Kind ihren Eltern vorenthalten. Kindeswohl?
Dem Familiengericht haben Sie geschrieben, die Eltern hätten nie die Herausgabe schriftlich gefordert und Sie haben damit suggeriert, die Eltern hätten ihr Kind doch schon aufgegeben, obwohl die Eltern seit Jahren um ihr Kind kämpfen und persönlich bei Ihnen vorstellig wurden. Das war nicht die erste Unwahrheit gegenüber einem Gericht.
Immer wieder versuchen Sie, die leiblichen Eltern in ein schlechtes Licht zu rücken, weil sie weniger Geld und mehr Kinder haben als Sie. Glauben Sie wirklich, dass Geld und Quadratmeter das Recht verleihen, ein fremdes Kind für sich zu behalten? Sie selbst haben drei eigene Kinder – wie würden Sie sich fühlen, wenn jemand Ihnen ein Kind wegnehmen würde?
Vor laufenden Kameras zogen Sie dann ein geschmackloses Register. Sie sagten am 31.03.2011 auf dem Gerichtsflur in Anwesenheit der Eltern, Sie würden sich mit den Kindern vom Eifelturm stürzen, ehe Sie das Kind herausgeben. Nicoleta hätte es bei Ihnen besser, behaupten Sie immer wieder, aber Sie sagen selbst, dass Sie das Kind noch nicht einmal zum Arzt bringen dürfen – die Ärzte weigern sich inzwischen das Kind gegen den Willen der Eltern zu behandeln. In einem ärztlichen Gutachten lesen wir von Verzögerungen bei der Sprachentwicklung – die Vierjährige sei verhaltensauffällig und gebe Babylaute von sich. Sie behaupteten gegenüber der Ärztin, die Eltern und nicht Sie wären für die Entwicklungsstörungen verantwortlich. Schließlich führen Sie an, Nicoleta sei zu krank um nach Rumänien zu gehen und da fragen wir uns schon, ob es ihr bei Ihnen wirklich so gut geht.
Sie haben ein breites Netzwerk aus Politikern, Behörden und Ermittlern mobilisiert. Erst jetzt kommt heraus, dass Sie dabei eine Lügengeschichte vorgetragen haben. Der Richter fand letzte Woche deutliche Worte: „Korinna B. hat einen massiven Verstoß gegen die Wahrheitspflicht begangen gegenüber einem deutschen Gericht“.
Nicoleta ist nicht Ihre Tochter und sie dürfen Sie auch nicht zurückbehalten - schon gar nicht gegen den Willen der Eltern. Das haben Ihnen deutsche und rumänische Behörden seit Jahren versucht zu erklären. Früher oder später muss Nicoleta zurück zu ihren Eltern. Das wird ein schwerer Einschnitt, aber mit jedem Tag, der verstreicht, wird diese Rückführung schwerer.
Das Amtsgericht Bad Kissingen sagte, das Kind bräuchte eine Vorbereitung, eine Gewöhnung an die Eltern, die für sie fremd geworden sind. Sie haben sich aber auch nach dem Gerichtsbeschluss geweigert, der kleinen Nicoleta, für deren Wohl Sie doch einstehen wollten, bei diesem Schritt zu unterstützen. Im Gegenteil: Sie haben Nicoleta sogar Angst vor ihren Eltern eingeredet.
Wenn jemand anvertraute Sachen oder Geld unbefugt behält, ist das Untreu und Unterschlagung. Sie behalten ein Ihnen anvertrautes Kind – und berufen sich dabei auf das Kindeswohl. Mag sein, dass Sie sich sehr an Nicoleta, die Sie Kristina getauft haben, gewöhnt haben. Wenn Sie sich aber aufrichtig Sorgen um das Wohl des Kindes machen würden, müssten Sie heute anfangen, das Mädchen ihren Eltern näher zu bringen. Bitte denken Sie endlich an das wirkliche Wohl des Kindes!
Mit freundlichen Grüßen
Anneliese Jugu und Estera Schweitzer"
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