| Wortbruch bei Quelle-Insolvenz |
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5.11.09 Insolvenzverwalter Görg lässt nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Lieferanten völlig überraschend und entgegen aller Versprechungen im Regen sehen. Während der Insolvenzverwalter bisher noch alle Beteiligte in Sicherheit wägte, hat am 28. Oktober bereits Masseunzulänglichkeit bei Gericht angezeigt. Das bedeutet, dass die vorhandene Masse nach Abzug der Kosten des Verwalters nicht mehr ausreichen wird, um wenigstens diejenigen Gläubiger zu befriedigen, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch geliefert oder gearbeitet haben.
Man mag sich fragen: Warum liefert man noch in der Insolvenz. Üblicherweise ist die Stellung als Massegläubiger verhältnismäßig sicher; man wird vor allen Insolvenzgläubigern bedient und kann darauf vertrauen, dass der Verwalter rechtzeitig Mitteilung macht, wenn die Masse knapp werden sollte. Insolvenzverwalter Görg hatte seinen Lieferanten noch schriftlich versichert:
"Mit diesem Schreiben erhalten Sie die Zahlungszusagen für alle Kunden-Bestellungen, die Sie ab dem 01.09.2009 [...] erhalten. Diese Zahlungszusage gilt bis auf weiteres."
Jetzt will der Verwalter nichts mehr davon wissen. Er hat die Zahlung von Rechnungen eingestellt und beruft sich auf Masseunzulänglichkeit. Dabei haftet ein Verwalter nach § 61 InsO auf Schadensersatz, wenn eine vom Verwalter begründete Masseverbindlichkeit nicht bedient werden kann. Er kommt aus der Haftung frei, wenn er nachweisen kann, dass er diese Entwicklung nicht hätte erkennen können. Einzelne Lieferanten sollen nach Pressemitteilungen schon Strafanzeige gegen Görg erstattet haben. Wir empfehlen: Lieferanten, die auf die Zusicherungen des Verwalters reingefallen sind, sollten Schadensersatz gegenüber dem Verwalter geltend machen. |
Rechtsanwalt und Fachanwalt IT-Recht Chan-jo Jun | Salvatorstr. 21 | 97074 Würzburg
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