| Quelle: Gemeinsames Vorgehen von Lieferanten |
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9.11.09 In der Presse übt sich Insolvenzverwalter Görg in Bescheidenheit und Einsicht; die Lieferanten schauen aber weiter in die Röhre. Die Presse berichtete über seine Überlegungen mit seinem zweistelligen Millionengehalt im Rang zurücktreten zu wollen, und gegenüber der FAZ räumt er eigene Fehleinschätzungen ein.
Den Lieferanten hilft diese Erkenntnis vorerst wenig. Mag RA Görg auch in der Öffentlichkeit selbstkritisch sein: Es wird jetzt darauf ankommen, ob er den Fehler auch bei der Beurteilung des Schadensersatzanspruches einräumt oder ob er gegenüber den Gläubigern - wenn es um Geld geht - behaupten wird, man habe die Entwicklung nicht vorhersehen können. Wir haben Görg bereits zur Anerkennung des Schadensersatzanspruches dem Grunde nach aufgefordert und rasche Feststellungsklage angekündigt.
Für unsere Mandanten kann es dabei hilfreich sein, sich mit anderen Lieferanten in ähnlicher Situation abzusprechen, um Informationen und Beweismittel auszutauschen. Wir suchen dazu Kontakt zu anderen Beteiligten. Wichtig ist im Augenblick, welche Aussagen der Insolvenzverwalter und seine Mitarbeiter in den letzten Monaten hinsichtlich der Zahlung von neuen Verbindlichkeiten abgegeben hat und ob für den Verwalter erkennbar war, dass die Masse für die neuen Verbindlichkeiten nur dann ausreichen würde, wenn die Banken die Zusammenarbeit verlängern. Soweit Sie ebenfalls von der Masseunzulänglichkeit betroffen sind, würden wir uns über Ihre unverbindiche Kontaktaufnahme freuen. Ansprechpartner: RA Jun - Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. |
Rechtsanwalt und Fachanwalt IT-Recht Chan-jo Jun | Salvatorstr. 21 | 97074 Würzburg
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