| web2walk auch mit Referenzkundenmethode unterwegs |
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24.05.2011
Nach den Firmen Webstyle GmbH und Euroweb Internet GmbH tritt nun eine weiteres Unternehmen auf, welches Vereinbarungen mit "Partnerunternehmen" als Referenzkunden schließt. Zunächst erreichten uns Berichte, nach welchen die Firma Webstyle zumindest in Österreich ihren Namen auf web2walk geändert haben soll. In Deutschland besteht Webstyle fort, allerdings wurde die Euroweb Design GmbH mit gleicher Anschrift wie Webstyle in web2walk umbenannt. Aus dem Registerauszug vom 6.4.2011 geht hervor, dass ein Gewinnabführungsvertrag mit der Euroweb Internet GmbH Düsseldorf bestehe.
Nur kurze Zeit später erreichte uns der erste Mandant, der an seine "Vereinbarung über ein mobiles Webseitenkozept" nicht gebunden sein will, da er sich über seine Referenzkundenvorteile getäuscht fühlt und meint, dass die Details des Vertrages erheblich von dem von ihm gewollten Ergebnis abweichen.
Bekannt kommt einem der Druck bei Vertragsschluss vor, insbesondere, dass der Vertrag nur am selben Tag geschlossen werden konnte und keine Unterlagen zur Prüfung über Nacht bei unserem Mandanten verbleiben konnten. Auch in diesem Fall wurde dem Mandanten die Ersparnis aus seinem Werbebudget für ihn als Referenzkunde grafisch dargestellt. Im Vertragsformular sind dieselben Modalitäten enthalten, wie bei entsprechenden Verträgen von Webstyle und Euroweb. Vor allem findet sich auch hier die Vertraglaufzeit lediglich im Kleingedruckten und ausgeschrieben als achtundvierzig Monate, sodass die lange Bindung für den Kunden leicht übersehen werden können.
Eine weitere Parallele ergibt sich darin, dass nach den rückseitigen AGB die Kündigung auf eine außerordentliche Kündigung beschränkt sein soll, obwohl diesbezüglich zum Thema Internet-System-Vertrag bereits anderslautende Rechtssprechung durch den BGH ergangen ist. Unser Mandant geht nun mit den Argumenten der Täuschung und dadurch bedingten Irrtümer gegen den Vertrag mit der Firma web2walk vor. |