| Update Webstyle: Webstyle erklärt gerichtlich, dass Kündigungsrechte ihrer Kunden akzeptiert würden |
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1.7.11
Webstyle erklärt gerichtlich, dass in Anbetracht der aktuellen Rechtsprechung des BGH Kündigungsrechte von Kunden akzeptiert würden. Leider konnten wir ein solch einsichtiges Verhalten in den von uns vertretenen Fällen bisher nicht feststellen. In diesen Fällen wurden stets Rechte von Webstyle-Kunden mehr oder weniger pauschal zurückgewiesen.
Der BGH hat bereits entschieden, dass die partnerschaftlichen Vereinbarungen als Werkverträge gemäß § 649 S. 1 BGB gekündigt werden können (wir berichteten). Dies wurde bisher gegenüber den betroffenen Kunden jedoch nicht umgesetzt.
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Rechtsanwalt und Fachanwalt IT-Recht Chan-jo Jun | Salvatorstr. 21 | 97074 Würzburg
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