| Webstyle versucht, offene Beträge im Wege des Mahnbescheids geltend zu machen |
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13.9.11
Die Firma Webstyle versucht inzwischen teilweise, noch offene Rechnungsbeträge aus partnerschaftlichen Vereinbarungen im Wege des Mahnverfahrens zu erhalten. Einzelne Mandanten, die sich von ihrem Vertrag mit der Firma Webstyle gelöst haben, erhielten vor Kurzem einen Mahnbescheid. Bisher ist handelt es sich hierbei jedoch um Einzelfälle. Auf den eingelegten Widerspruch hin ist in diesen Fällen bisher noch nichts weiter geschehen.
Seltsam mutet an, dass in einem Fall bereits aufgrund einer Schlussrechnung gemäß § 649 S. 2 BGB ein reduzierter Vertragswert gefordert worden war, im Mahnbescheid jedoch nun die gesamte Vertragssumme gefordert wird. Hiernach stellt sich natürlich die Frage, ob das Mahnverfahren als zusätzliches Mittel dient, um den Betroffenen dazu zu veranlassen, hier doch noch eine Zahlung zu leisten. In dem anderen vorliegenden Fall war noch keine Abschlussrechnung übersandt worden, hier wird jedoch ein reduzierter Vertragswert via Mahnbescheid geltend gemacht. Für die Festsetzung dieses Wertes liegen hier keine Anhaltspunkte vor. Die Adressaten der Mahnbescheide berufen sich auf die ausgeübten Gestaltungsrechte und die dadurch bewirkte Lösung vom Vertrag und sind nicht zu Zahlungen bereit. Dementsprechend wurde in den Fällen jeweils Widerspruch eingelegt. Jetzt wird abgewartet, ob die Gegenseite tatsächlich die Prozessrisiken eingehen will und eine Klage begründet. |
Rechtsanwalt und Fachanwalt IT-Recht Chan-jo Jun | Salvatorstr. 21 | 97074 Würzburg
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