| Neues zur Referenzkundenmethode: Rücknahme der Revision zum BGH gegen Urteil zur Arglistanfechtung |
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04.11.11
Das Berufungsurteil des Landgericht Hildesheim, welches die Arglistanfechtung eines mit Referenzkundenmasche abgeschlossenen Vertrages zugelassen hatte, war Gegenstand eines Revisionsverfahrens beim BGH. Letztlich wurde das Rechtsmittel durch die Vertreter der Euroweb Internet GmbH zurückgenommen. Der Euoweb-Vertrag wurde nach der gleichen Methode wie die Vereinbarungen der Firma Webstyle geschlossen und war in dem Verfahren konkret auf dem Prüfstand.
Durch die Firma Euroweb als Klägerin war angegriffen worden, dass das über die Berufung entscheidende Gericht zu Unrecht vom Vorliegen einer wirksamen Anfechtung ausgegangen sei. Der Abschluss der Vertrages mit der Referenzkundenmethode, den neben der Klägerin im Verfahren auch die Firma Webstyle betreibt, sei keine Täuschung. Vor dem BGH als Revisionsgericht wurde hierzu eine mündliche Verhandlung geführt. In dieser Verhandlung nahmen die Vertreter der Firma Euroweb, die Berger Rechtsanwälte und der anwesende Vertreter beim BGH, das Rechtsmittel zurück. Des Weiteren erklärten diese ihr Einverständnis mit dem Antrag des Beklagtenvertreters dahingehend, dass die Kosten des eingelegten Rechtsmittels die Klägerin zu tragen habe. Diesen Bericht wollten wir unseren Mandanten und interessierten Lesern nicht vorenthalten. |
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