Die Referenzkundenmethode von Webstyle

Im März 2010 meldete sich in unserer Kanzlei ein Thorsten S. im Namen der Firma Webstyle und bagann gleich mit einer dreisten Behauptung: „Keine Angst, ich will Ihnen nichts verkaufen."

Er erläuterte daraufhin sein Ansinnen, dass die Firma Webstyle mit ihrer neuen Niederlassung in Würzburg Referenzkunden suche und man deswegen auf unsere Kanzlei gekommen sei. Im Internet wird berichtet, dass den Referenzkunden die kostenlose Erstellung eines Internetauftritts angeboten wird, ein Mandant berichtete, dass als Gegenleistung ein freundliches Referenzschreiben abgegeben werden müsste.

 

Da wir zufällig bereits ein paar Seiten ins Internet gestellt hatten, ergab sich kein konkreter Bedarf. Noch ein Thorsten S. im Namen der Firma Webstyle rief wenige Tage später erneut in der Kanzlei an, um erneut zu beteuern, er wolle nichts verkaufen und man brauche keine Angst haben. Nachdem Herr S. an dieser Beteuerung leicht zu identifizieren war, wiesen wir ihn auf die Sinnlosigkeit seines Anrufes hin, und baten von der Kontaktaufnahme künftig Abstand zu nehmen. Trotzdem rief wieder ein Thorsten S. noch am gleichen Tag an und versprach – richtig geraten – nichts verkaufen zu wollen. Erneut hingewiesen auf die Sinnlosigkeit und Lästigkeit des Vorhabens, brachte Herr S. zu seiner Verteidigung vor, er habe doch jedes Mal eine andere Rufnummer gewählt, wie könnte er denn damit rechnen, dass eine Kanzlei mehrere Telefonnummern habe?

 

Wir hatten damals davon abgesehen, etwas gegen die lästigen Telefonanrufe zu unternehmen, da es nach dem ersten Eindruck im Internet ohnehin so aussah, als könnte diese Masche zu keinem größeren Erfolg führen. Leider erhalten wir jedoch immer wieder Anfragen von Kunden, die einen 4-Jahresvertrag bei Webstyle abgeschlossen haben und erst nach der Unterschrift gemerkt haben, dass sie als angeblicher Referenzkunde keineswegs eine kostenlose Internetseite erhalten, sondern über die Zeit hinweg mehr als 7.000,00 € bezahlen sollen und nach Vertragsablauf auch keinerlei Rechte an den Inhalten haben sollen.
Die Behauptung von Webstyle, es werden kostenlos Internetseiten erstellt, mag dabei sogar bei ganz wörtlicher Betrachtung zutreffen. Tatsächlich verdient Webstyle sein Geld nicht durch die Erstellungspauschalen, sondern durch die Monatsgebühren von mehr als 100,00 € für Hosting und Betrieb der Internetseite. Manchem Kunden war bei Vertragsschluss entweder nicht bewusst, dass hier tatsächlich Kosten entstehen oder setzt hier die Höhe der Kosten in ein falsches Verhältnis zur Leistung.
Wer auf den Inhalt des Vertrages hingewiesen wird, kann schwer leugnen, dass die tatsächlichen Preise deutlich angegeben sind. Bei den Kunden überwog jedoch stets der durch die freundlichen Gespräche gewonnene Eindruck, man erhalte als Referenzkunde besondere Vorzugskonditionen. Dies hat bei einigen Kunden für kurze Zeit die Kritikfähigkeit, die ansonsten bei Prüfung eines Vertrages notwendig ist, außer Gefecht gesetzt.

 

Auch das Argument, man könne ja nicht glauben, man bekomme eine Seite umsonst, bewegte einige Kunden dazu, den abgeschlossenen Vertrag als regelmäßiges Lehrgeld zu betrachten und die Summe zu bezahlen. Aus rechtlicher Sicht besteht hierfür jedoch keine Notwendigkeit. Zahlreiche Gerichte haben Klagen der Webstyle abgewiesen, zuletzt hatte sich auch der Bundesgerichtshof zur Unwirksamkeit von Klauseln aus Internet-System-Verträgen geäußert.

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt IT-Recht Chan-jo Jun | Salvatorstr. 21 | 97074 Würzburg

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