| Gegner des Monats März '10: Budai Handels Gruppe |
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19.03.10 Die Budai Handelsgruppe verdiente sich die Auszeichnung für den Gegner des Monats durch den völlig unnötigen gerichtlichen Umweg vor ihrer unvermeidbaren Abgabe einer Unterlassungserklärung. Die Budai Handelsgruppe hatte sich eine Zugangskennung für einen von uns vertretenen Marktplatz für Widerverkäufer verschafft. Über diese Kennung wurden im letzten Jahr plötzlich massenhaft und offenbar automatisiert Daten ausgelesen. Die Angreifer verwendeten dabei alle paar Minuten eine neue ausländische IP-Adresse, aber immer die gleiche Zugangskennung. Für unsere Mandatin war offensichtlich, dass hier eine Kopie der Anbieter- und Artikeldatenbank erstellt wurde.
Auf eine sofortige Abmahnung reagierte die Gegenseite erst verhalten, kündigte eine Unterlassungserklärung an, zögerte die Abgabe jedoch immer wieder hinaus, so dass vor Fristablauf doch noch eine einstweilige Verfügung beantragt werden musste, die vom Gericht sofort erlassen wurde. Budai legte hiergegen Widerspruch ein und stützte sich im wesentlichen auf die Argumentation, man dürfe im Internet alles auslesen, was nicht gesondert geschützt sei. Das Landgericht Nürnberg-Fürth machte der Gegenseite jedoch schnell klar, dass diese Argumentation untauglich sei und empfahl das Unvermeidbare. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Diese wurde noch im Termin protokolliert, über die Kosten entscheidet das Gericht.
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Rechtsanwalt und Fachanwalt IT-Recht Chan-jo Jun | Salvatorstr. 21 | 97074 Würzburg
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