Gegner des Monats April: Feedback Agentur

02.04.10

Die Auszeichnung für den Monat April geht an die Fa. Feedback Agentur für einen hinterhältigen Überraschungs-Coup im Gerichtssaal, der komplett nach hinten losging.

Die Preisträgerin war auf Rückzahlung eines Darlehens verklagt worden und wehrte sich mit mäßigen Argumenten, zum Beispiel dass das Darlehen in Wirklichkeit eine Gesellschaftereinlage gewesen sein soll. Ein auf dringendes Anraten des Gerichts geschlossener Vergleich wurde im März widerrufen. In der anschließenden Verhandlung tauchte überraschend ein neuer Akteur auf. Die Anwältin der Preisträgerin behauptete erst noch, dass der freundliche Zuhörer G. nichts mit dem Prozess zu tun habe, so dass er nicht wie andere Zeugen den Saal verlassen musste, später versuchte sie jedoch vorzutragen, dass der Zuschauer G. am Vortrag eine Forderung an die beklagte Preisträgerin abgetreten habe, die man jetzt zur Aufrechnung gegen die Darlehensforderung verwenden wollte.

 

Was die Preisträgerin jedoch übersehen hatte: Die abgetretene Forderung richtete sich gar nicht gegen die Klägerin, sondern gegen den vorherigen Inhaber der Darlehensforderung. Eine solche Aufrechnung gegen einem neuen Gläubiger ist nach § 406 BGB theoretisch möglich; das aber nur, wenn die Reihenfolge der Abtretungen stimmt. An dem komplizierten § 406 BGB sind schon viele Juristen gescheitert, üblicherweise verdienen solch komplizierte Vierecksverhältnisse eine sorgfältigere Vorbereitung und Prüfung, um peinliche Fehleinschätzungen zu vermeiden. Die geplante Aufrechnung ging ins Leere - darüber hinaus wurde Verspätung gerügt. Das Gericht empfahl der Preisträgerin von ihrem Überraschungs-Coup Abstand zu nehmen und diese fügte sich. Wir haben es uns nicht nehmen lassen, der Preisträgerin als Reaktion auf den Coup noch im Gerichtssaal eine handschriftliche Aufrechnungs- und Abtretungserklärung vorzulegen und parallel per Mail zuzustellen. Diese Aufrechnung ging durch und neutralisierte die "ausgeliehene" Forderung des Zuhörers G. Der unfaire Überraschungsangriff ging nach hinten los.

 

 

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt IT-Recht Chan-jo Jun | Salvatorstr. 21 | 97074 Würzburg

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