Gegner des Monats Mai: Vertbaudet steht über dem EuGH

23.04.10

Gegner des Monats für Mai ist das Versandunternehmen Vertbaudet für die unverbesserliche Verletzung von Verbraucherrechten

 

Wenn ein Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, muss der Verkäufer die Versandkosten für Hin- und Rücksendung tragen bzw. erstatten. Diese Regelung wurde schon seit Jahren von den Gerichten so gehandhabt und Abweichungen davon von Verbraucherschützern gerichtlich verfolgt. Im April hat auch der EuGH die letzten Zweifel ausgeräumt: Bei Widerruf muss der Verkäufer die gesamten Versandkosten tragen.

 

 

Derzeit gibt es noch einige Unternehmen, die diese Rechtsprechung noch nicht kennen. Ein entsprechender Hinweis stößt bei Vertbaudet jedoch auf taube Ohren. Wer etwas zurückschickt, muss die Kosten der Hinsendung tragen, heißt es. Man sei sich sicher, dass das so ist und was der EuGH dazu sagt, interessiert nicht. Zu den 2,95 EUR Versandkosten, verlangt Vertbaudet noch zusätzliche 5 EUR Mahnkosten und droht mit negativen Einträgen bei Auskunfteien, wenn man nicht gleich bezahlt. Für uns ist das nichts geringeres als die Drohung mit einem empfindlichen Übel zur Durchsetzung einer rechtswidrigen Forderung. "Als Anwalt wissen Sie doch, was Sie tun können," höhnte Fr. C. von der Hotline. Tun wir: Wir empfehlen unserer Mandantin Strafanzeige gegen die Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft AS und NF - wegen versuchter Erpressung.

 

Kein Einzelfall: Wer bei Google nach Vertbaudet und Versandkosten sucht, bekommt auf den Warnhinweis eines Kunden bei Dooyoo: Nicht zu empfehlen, heißt es dort von einem Kunden, der ebenfalls mit rechtswidrigen Versandkosten belastet wird und User bestätigen die gleiche Erfahrung. Vertbaudet gibt sich derzeit offenbar größte Mühe durch Verstoß gegen geltendes Recht Bekanntheit zu erlangen.

Nachtrag 8.9.10

Vertbaudet hat sich zwischenzeitlich für seinen Fehler entschuldigt und die offene Forderung storniert. Die betroffene Kundin erhielt einen Einkaufsgutschein über fünf Euro. Die Kundin war schon bereit, dem Versandhändler zu verzeihen und gab eine neue Bestellung auf. Diese wurde jedoch unbearbeitet zurückgewiesen: Diese Kundin werde nur noch gegen Vorauskasse beliefert.

Klare Botschaft: Wer sich gegen eine unberechtigte Forderung wehrt, verdient kein Vertrauen des Versandhändlers.

 

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt IT-Recht Chan-jo Jun | Salvatorstr. 21 | 97074 Würzburg

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