Gegner des Monats Juli '10: Die Bahn

Die Auszeichnung für den Gegner des Monats Juli geht an die Die Deutsche Bahn AG. Diese hatte nach ihren Pannen mit den ausgefallenen ICE-Zügen zunächst vollmundige Entschädigungen versprochen, will aber nun eine herzkranke Rentnerin mit einem 25 EUR Gutschein abspeisen.

 

 

Die Bahn verweist auf ihre Beförderungsbedingungen, mit denen Gewährleistungsansprüche beschränkt werden. Fakt ist jedoch, dass die Bahn für Körperverletzungsschäden selbstverständlich voll haftet. Die Beförderungsbedingungen mögen die Haftung für Verspätungen einschränken, nicht jedoch für Leib, Leben und Gesundheit. Wir werden Strafanzeige gegen die handelnden Personen erstatten.

 

Nachtrag: 29.10.10

In einem weiteren Fall lehnte die Bahn eine Entschädigung mit der Begründung ab, dass die Passagiere ja den Zug hätten verlassen können.

"Hilfsweise muss eingewandt werden, dass Ihre Mandantin auf der Fahrt von Frankfurt-Flughafen nach Würzburg sowohl in Frankfurt-Hauptbahnhof als auch in Aschaffenburg den Zug hätte verlassen können, um der behaupteten Situation zu entgehen"
 

Rechtsanwalt und Fachanwalt IT-Recht Chan-jo Jun | Salvatorstr. 21 | 97074 Würzburg

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