| Gegner des Monats Oktober '10: Rechtsanwalt B. aus Bonn |
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21.10.2010 Die Auszeichnung für den Gegner des Monats Oktober geht an Rechtsanwalt B. aus Bonn, für die Vernichtung der eigenen Berufung ohne Fremdeinwirkung.
RA B. hatte einen unerwünschten Werbeanruf eines Callcenters erhalten und beantragte vor dem Amtsgericht Bonn nach erfolgloser Abmahnung eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung. Der Antrag richtete sich nicht gegen das Callcenter, sondern gegen das beworbene Versicherungsunternehmen. Als Gegenstandswert hatte er einen Betrag von 3.000 EUR angegeben, aus dem zuvor auch Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung begehrt wurden. Das AG Bonn wies den Verfügungsantrag nach mündlicher Verhandlung als unbegründet zurück, da das Callcenter bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben hatte und die Wiederholungsgefahr entfallen war. Das Gericht folgte jedoch dem Antrag von RA B. insoweit, dass es den Streitwert auf 3.000 EUR festsetzte.
RA B. legte gegen das Urteil Berufung ein. Er rügte dann beim Berufungsgericht, dem Landgericht Düsseldorf, dass der Gegenstandswert von 3.000 EUR zu hoch sei. 600 EUR seien doch ausreichend. Das Landgericht nahm diese Vorlage gerne auf und setzte den Beschwerdestreitwert gleich auf 500 EUR fest.
Damit wurde jedoch die Berufung unzulässig, da der Berufungsstreitwert von 600 EUR nicht mehr erreicht wurde. Nach Rüge von unserer Seite hat der Kläger dann seine Berufung zurückgenommen und das Landgericht erklärte den Kläger seines Rechtsmittels für verlustig und legte ihm die Kosten des Rechtsmittelverfahrens auf.
RA B. hatte also zunächst in optimistischer Erwartung eines obsiegenden Urteils den Gegenstandswert hochgetrieben, um diesen nach dem Unterliegen wieder herunterzudrücken. Dass er damit seine Berufung unzulässig macht, hatte er wohl übersehen. Das Taktieren mit dem Streitwert ging hier nach hinten los. Jetzt muss RA B. auch die vollen Kosten für die erste Instanz tragen, da mit der Rücknahme der Berufung auch kein Angriff gegen den Streitwert in der ersten Instanz mehr möglich ist. |
Rechtsanwalt und Fachanwalt IT-Recht Chan-jo Jun | Salvatorstr. 21 | 97074 Würzburg
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