| Gegner des Monats November '10: Fotostudio Markus T. aus Karlsruhe |
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20.11.2010 Die Auszeichnung für den Gegner des Monats November 2010 geht an das Fotostudio Markus T. für die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung vor dem LG Frankfurt mehr als ein Jahr nach erfolgter Abmahnung. Natürlich hatte der Antragssteller bei Beantragung der Verfügung die im Vorjahr verschickte Abmahnung nicht mitgeschickt, so dass das Gericht zunächst die Verfügung erließ. Als diese jedoch im Widerspruchsverfahren vorgelegt wurde, erkannte das Landgericht, dass bei der Eilbedürftigkeit ein Problem besteht und korrigierte die Entscheidung. Die Kosten des Rechtsstreit trägt der Fotograf.
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Rechtsanwalt und Fachanwalt IT-Recht Chan-jo Jun | Salvatorstr. 21 | 97074 Würzburg
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