| Gegner des Monats Februar '11: Kabel Deutschland |
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8.2.11 Die Auszeichnung für den Gegner des Monats Februar geht an die Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG.
Kabel Deutschland bietet unter anderem Telekommunikationsverträge über Telefonie und Internet an, die mit sehr hohen Übertragungsgeschwindigkeiten mit bis zu 32 Mbit/s über Breitbandkabelnetze glänzen können. Außerdem bietet das Unternehmen seinen Privat- und Geschäftskunden das Hosting von Webseiten im Internet an. Beim Hosting hatte Kabel Deutschland in einem von uns vertretenen Fall seine Probleme.
In diesem Fall wurde Kabel Deutschland mit dem Umzug einer geschäftlich genutzten Domain von dem alten Host-Provider als Wunschanbieter beauftragt. Alles wurde zunächst online reibungslos abgewickelt. Der für den Domainumzug erforderliche und von der DENIC mitgeteilte Authentifizierungscode wurde an Kabel Deutschland bzw. an dessen Partnerunternehmen für Hosting-Leistungen, die Loomes AG, übermittelt. Jedoch ließ die Freischaltung der Geschäftsdomain über ein halbes Jahr vergeblich auf sich warten. Über diesen langen Zeitraum waren sowohl die Geschäftshomepage als auch geschäftlich genutzte E-Mail-Adressen nicht erreichbar. Für ein Unternehmen ein unerträglicher Zustand. Es drohten Umsatzeinbußen und der Verlust von Kunden.
Eine Fülle von E-Mails an Kabel Deutschland und die in Hosting-Leistungen kooperierende Loomes AG, um bei der Fehlerbeseitigung mitzuwirken, führten nicht zum gewünschten Ziel. Der Fehler war weiterhin nicht zu finden. Nicht einmal die Einschaltung unserer Kanzlei führte zu dem gewünschten Erfolg und zu einer Beseitigung der Störung. Stattdessen erhielten wir immer wieder von Seiten Kabel Deutschlands und der Loomes AG vertröstende Stellungnahmen, dass an der Störungsbeseitigung gearbeitet werde und man sich dem Problem annehme.
Letztendlich wurde der Entschluss gefasst, die Hosting-Leistungen von Kabel Deutschland nicht weiter in Anspruch zu nehmen und einen anderen Provider mit der Konnektierung der Geschäftshomepage zu beauftragen. Diese Portierung zu einem anderen Anbieter funktionierte reibungslos; innerhalb von wenigen Tagen war die Homepage freigeschaltet und über das Internet wieder erreichbar.
Abschließend erhielten wir eine Stellungnahme der für die Hosting-Leistungen von Kabel Deutschland beauftragten Loomes AG. Positiv daran ist, dass nach mehr als einem halben Jahr endlich der vermeintliche Fehler bei dem Umzug der Geschäftshomepage und dem Providerwechsel gefunden werden konnte: Ein Mitarbeiter der Loomes AG habe in der in dem sogenannten KK-Antrag für den Providerwechsel einzutragenden Geschäftshomepage einen Buchstaben falsch entziffert, was zu Zuordnungsproblemen und letzten Endes zu dem erfolglosen Domaintransfer führte. Ein Verschulden der Loomes AG sei in diesem Zusammenhang aber nicht erkennbar, so die Loomes AG.
Bezeichnenderweise setzt sich die Geschäftshomepage aus dem bürgerlichen Namen unseres Mandanten zusammen, was nicht näher kommentiert zu werden braucht. |
Rechtsanwalt und Fachanwalt IT-Recht Chan-jo Jun | Salvatorstr. 21 | 97074 Würzburg
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