| ECP: Insolvenzverfahren eröffnet |
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Das Amtsgericht Pforzheim hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ECP am 1.12.09 eröffnet. Damit kam das Gericht offenbar zu der Auffassung, dass trotz festgestellter Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung noch genügend Masse vorhanden ist, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Die Prozesse sind kraft Gesetzes unterbrochen; es obliegt nun dem Insolvenzverwalter über eine Aufnahme des Verfahrens zu entscheiden. Bei besonders bedeutsamen Prozessen wird die Gläubigerversammlung oder der dort bestimmte Gläubigerausschuss seine Zustimmung erteilen müssen.
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