Jun Rechtsanwälte Würzburg - Wir sind ihre spezialisierte Anwaltskanzlei in Würzburg für IT-Recht
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16.11.09 Wir erhalten immer mehr Zuschriften und Anrufe von geschädigten Lieferanten, die an einem Informationsaustausch oder einem gepoolten Vorgehen interessiert sind. Wir werden hierzu einen passwortgeschützten Bereich einrichten, auf dem wir über das Vorgehen und die bereits vorliegenden Erkenntnisse informieren. |
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9.11.09 In der Presse übt sich Insolvenzverwalter Görg in Bescheidenheit und Einsicht; die Lieferanten schauen aber weiter in die Röhre. Die Presse berichtete über seine Überlegungen mit seinem zweistelligen Millionengehalt im Rang zurücktreten zu wollen, und gegenüber der FAZ räumt er eigene Fehleinschätzungen ein. Den Lieferanten hilft diese Erkenntnis vorerst wenig. Mag RA Görg auch in der Öffentlichkeit selbstkritisch sein: Es wird jetzt darauf ankommen, ob er den Fehler auch bei der Beurteilung des Schadensersatzanspruches einräumt oder ob er gegenüber den Gläubigern - wenn es um Geld geht - behaupten wird, man habe die Entwicklung nicht vorhersehen können. Wir haben Görg bereits zur Anerkennung des Schadensersatzanspruches dem Grunde nach aufgefordert und rasche Feststellungsklage angekündigt. |
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9.11.09 Hunderte Lieferanten haben auf die Zahlungszusage des Insolvenzverwalter vertraut und auch nach Eintritt der Insolvenz Ware an Quelle geliefert. Bis vor einigen Wochen hat das insolvente Unternehmen noch pünktlich gezahlt, aber noch im Oktober die Zahlungen eingestellt. Mit der Mitteilung über die Masseunzulänglichkeit müssen jetzt auch die Massegläubiger damit rechnen, dass sie lediglich eine Quote erhalten. Alle nachrangigen Gläubiger müssen ohnehin damit rechnen, dass sie vollständig ausfallen. |
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5.11.09 Insolvenzverwalter Görg lässt nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Lieferanten völlig überraschend und entgegen aller Versprechungen im Regen sehen. Während der Insolvenzverwalter bisher noch alle Beteiligte in Sicherheit wägte, hat am 28. Oktober bereits Masseunzulänglichkeit bei Gericht angezeigt. Das bedeutet, dass die vorhandene Masse nach Abzug der Kosten des Verwalters nicht mehr ausreichen wird, um wenigstens diejenigen Gläubiger zu befriedigen, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch geliefert oder gearbeitet haben. |
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2.11.09
Im Jahr 2004 hat die Musikindustrie im großen Stil angefangen, Nutzer von Filesharing-Systemen und Tauschbörsen abzumahnen und strafrechtlich verfolgen zu lassen. Die ersten Abmahnungen waren damals noch in der Presse weit beachtet worden, wie beispielsweise der damals von unserer Kanzlei vertretene Realschullehrer Kurt K. |
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