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Lexmark lenkt ein

1. November 2009

Nachdem Lexmark zunächst noch mit ihren Anwälten gedroht hatte, haben diese wohl erstaunlicherweise den einzig richtigen Tipp gegeben: Bezahlen. Lexmark hat inzwischen den Verrechnungsscheck geschickt. Die Frage ist jedoch, wäre der Fall auch so ausgegangen, wenn sich Lexmark nicht eine Rechtsanwaltskanzlei als Gegner ausgesucht hätte?

 
Gegner des Monats Oktober:Lexmark Cashback-Aktion.

20.10.09

Lexmark schikaniert Kunden für günstiges einkaufen

Um den Absatz von Drucker voranzubringen, hat Lexmark eine ständig laufende Cashback-Aktion. Kunden bekommen bei Einreichung einer Originalrechnung je nach Ausgestaltung teilweise mehr als die Hälfte des Kaufpreises erstattet. In diesem Monat wird der Lexmark x560dn bezuschusst, den wir seit der letzten Cashback-Aktion in unserer Kanzlei bereits im Einsatz haben. Wir kauften das Gerät wieder bei Handler C. für1.078 EUR, wo wir schon das Vorgängergerät gekauft hatten.

 

Lexmark verspricht in seinen (in Teilen unwirksamen) Teilnahmebedingungen eine Rückvergütung von 598 EUR für den Kauf. Nach Einreichung der vollständigen Unterlagen erhielten wir von einer Firma Teleperformance aber unter dem Namen Lexmark ein interessantes Ablehnungsschreiben. Das Gerät weise einen irregulär niedrigen Preis auf, so dass Lexmark davon ausgehen müsse, dass noch Sonderrabatte gewährt worden sind; deshalb wäre eine Cash-Back-Erstattung ausgeschlossen.

 

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Image Sie mögen bei uns an der falschen Adresse sein, wenn Sie eine große Kanzlei mit routinierten Seniorpartnern suchen. Wir werden Sie nicht mit Umsatz, Berühmtheit oder Marktmacht beeindrucken, aber wenn Sie uns Ihren Namen sagen, wissen wir, worum es in Ihrer Akte geht. Besondere Fachkompetenz garantieren wir Ihnen in unserem Schwerpunktbereichen des IT- und Medienrechts . Zwar beraten wir auch in anderen Bereichen des Zivilrechts, werden die Mandatierung in fremden Spezialgebieten jedoch in Ihrem und unserem Interesse regelmäßig ablehnen.

 

Wir arbeiten seit Mai 2007 in gemeinsamen Räumen mit den Patent- und Rechtsanwälten advotec, Böck Tappe v.d.Steinen Weigand. RA Jun ist seit 2006 Mitglied des Anwaltsnetzwerkes Mainadvo und dort zuständig für den Bereich IT-Recht.

 

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