Wir sind spezialisiert, aber das sollte Ihnen nicht reichen

Die meisten Mandanten setzen bei der Auswahl ihres Anwaltes auf zwei Dinge: Spezialisierung und persönliche Empfehlungen.

Obwohl unsere Kanzlei sehr stark spezialisiert ist, halten wir Spezialisierung für ein häufig überschätztes Auswahlkriterium. Sie ist für die Auswahl eines Anwaltes zwar notwendig, aber noch nicht hinreichend. Dieser Überlegung liegen zwei Erkenntnisse zugrunde:

1. Auch schlechte Anwälte (wenn es sowas überhaupt geben sollte) spezialisieren sich und einige hervorragende Anwälte sind Generalisten.

2. Ein potenziell guter Anwalt nützt mir nichts, wenn er nicht bereit ist, sich für mich mit all seinem Können zu engagieren.

Wir werden diese Aspekte an anderer Stelle weiter ausführen, wollen aber zunächst Inhalt und Umfang unserer Spezialisierung darlegen.

Wir sind eine wirtschaftsrechtliche Kanzlei mit einem besonderen Schwerpunkt im IT-Recht-. Zum IT-Recht gehören die klassischen Rechtsgebiete Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht und im großem Umfang das klassische Vertragsrecht. Obwohl wir mehrere Rechtsanwälte sind, haben wir darauf verzichtet, ein möglichst breites Themenspektrum anzubieten; alle Rechtsanwälte sind auf das gleiche Rechtsgebiet spezialisiert. Dies liegt daran, dass wir oft gemeinsam an Fällen arbeiten, vor allem aber nicht den Anspruch haben, als Vollsortimentler jeden Fall bearbeiten zu können. Wir lehnen eine Mandatsannahme daher auch konsequent ab, wenn wir glauben, dass ein anderer Anwalt den Fall besser bearbeiten könnte.

 

Was gehört zum IT-Recht?

Man könne sagen: Das IT-Recht umfasst alle Rechtsprobleme, die man ohne Computer nicht hätte oder nicht bemerkt hätte. Gerade das Internet hat eine Vielzahl an neuen Geschäftsmodellen hervorgebracht, die zuvor unbekannten Rechtsfragen aufwarfen. Für das IT-Recht typisch ist die Tatsache, dass viele Fragen in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt sind. Das schafft einerseits Unsicherheit, andererseits Chancen mit dem überzeugenderen Vortrag oder durchdachteren Taktik die Rechtsprechung zu prägen.

Das IT-Recht umfasst alle Rechtsprobleme, die in der Sache mit der Verbreitung von Informationen über Medien, Computern und Internet zu tun haben. Während sich die Streitgegenstände verhältnismäßig scharf abgrenzen lassen, sind die davon betroffenen Rechtsgrundlagen weit unübersichtlicher und vielfältig. Unsicherheiten gibt es immer wieder bei der Bezeichnung: In Verzeichnissen und Telefonbüchern sind Medienrechtler oft unter Internetrecht, EDV-Recht, IT-Recht oder Computerrecht erfasst. Teilweise werden auch die klassischen Rechtsgebiete Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht verwendet.

Urheberrecht

Wenn Inhalte, Medien oder Programme im Internet zur Verfügung gestellt werden, ist stets das Urheberrecht betroffen. Häufig erhalten wir Anfragen von Website-Betreibern, die bemerken, dass sich jemand an den Inhalten der Seite bedient hat und Texte oder Grafiken ohne Einverständnis kopiert hat. Im digitalen Zeitalter ist die Verletzung von Urheberrechten so einfach, dass die rechtliche Seite häufig vergessen wird. Unsicherheit bereiten auch Lizenz- und Kaufverträge über Internet-Seiten. Häufig lässt sich den von Laien aufgesetzten Verträgen nicht eindeutig entnehmen, welche Nutzungsrechte bei einem Kauf einer Internet-Präsenz übergehen sollen und welche Gewährleistung gelten soll. Hier ergeben sich für beide Parteien oft große rechtliche Risiken, die durch eine rechtzeitige anwaltliche Rechtsberatung vermieden werden können.

Markenrecht

Mit dem Markengesetz werden Marken, geschäftliche Bezeichnungen und geographische Herkunftsangaben geschützt. Gerade im Internet entsteht häufig Streit über die Verwendung von Namen, insbesondere als Bestandteile von Domains. Wer Inhaber einer Domain ist, sollte prüfen, ob er damit Markenrechte Dritter verletzt und ggf. eine eigene Markenanmeldung in Betracht ziehen. Wir beraten im Markenrecht und führen Markenanmeldungen durch.

Bei der Anmeldung von technischen Schutzrechten arbeiten wir mit den Patent- und Rechtsanwälten von Advotec zusammen, mit denen wir uns unser Büro teilen. 

Telemedienrecht

Die verstärkte Nutzung des Internets im privaten und geschäftlichen Bereich hat sei Mitte der 90er Jahren zu einer Vielzahl von neunen Rechtsproblemen und Streitigkeiten geführt. Fast täglich werden hierzu neue Grundsatzentscheidungen getroffen und häufig müssen wir feststellen, dass ein Sachverhalt bisher weder von Gesetzgeber noch von der Rechtsprechung behandelt wurde. Eine Vielzahl von neuen Gesetzen wurde in den letzten Jahren geschaffen und teilweise schon wieder verändert. Mit den Informations- und Kommunikationsdienstgesetz (IuKDG) wurden erstmals im Jahr 1997 Regeln für die Haftung von Providern geschaffen, die vorher über allgemeine Rechtsgrundsätze gelöst wurden.


Im gleichen Gesetzespaket wurden Spezialregelungen für den Datenschutz im Teledienstbereich und Anwendungsbereiche für die digitale Signatur geschaffen. Das Recht der digitalen Signatur wurde dann jedoch schon im Herbst 2001 wieder neu gefasst. 2006 wurde das ganze Gesetzespaket im neuen Telemediengesetz zusammengefasst.


Im Fernabsatzgesetz wurden neue verbrauchergünstigere Regelungen für den Vertrieb von Waren und Dienstleistungen geregelt. Nicht einmal zwei Jahre später wurde das Fernabsatzgesetz wieder abgeschafft und in überarbeiteter Form am 01.01.2002 in das neue BGB integriert. Eine Vielzahl von Unternehmern hat es bis heute noch nicht geschafft, die Geschäftsbedingungen, Verträge und Belehrungen auf die aktuelle Rechtslage anzupassen.


Täglich werden Betreiber von Online-Shops wegen Verstößen gegen Angabepflichten abgemahnt. Da mag eine Widerrufsbelehrung ungenau sein oder es fehlen so "wichtige" Informationen wie die Angaben über die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen. Die Abmahnungen kommen von Konkurrenten oder von Verbraucherschutzverbänden.


Der Mythos vom Internet als rechtsfreier Raum hält sich hartnäckig. Immer wieder haben es unsere Mandanten mit Zeitgenossen im Internet zu tun, die versuchen sich auf unlautere Weise einen Vorteil zu verschaffen. Abmahnungen sind daher genauso wie Strafanzeigen alltägliches Geschäft. Häufig unterstützen wir unsere Mandanten dahingehend, einen technisch komplexen Sachverhalt vom Computerjargon in das für Staatsanwälte verständliche Juristischendeutsch zu übersetzen. Häufige Straftaten sind Ausspähen von Daten, Computersabotage und Datenveränderungen. Das Urheberrechtsgesetz hat auch als Strafgesetz eine große Bedeutung, wenn Lizenzbedingungen missachtet werden.


Auch das klassische Presserecht, das im täglichen Geschäft der herkömmlichen Medien seine Anwendung findet, gehört zu unseren Tätigkeitsbereichen. Hier dreht es sich häufig um Presserecht und Persönlichkeitsrecht, aber ebenso natürlich um Urheberrecht.


 

Rechtsanwalt und Fachanwalt IT-Recht Chan-jo Jun | Salvatorstr. 21 | 97074 Würzburg

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