IT-Recht und Internetrecht
OLG Frankfurt: Bewertungsportal zu Ärzten datenschutzrechtlich in Ordnung

10.05.2012

Im Hinblick auf Bewertungsportale, Meinungsäußerungen und Datenschutzrecht gibt es aktuelle gerichtliche Entscheidungen.

Erst vor wenigen Tagen hat das LG Nürnberg-Fürth unter dem Az: 11 O 2608/12 im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass der Betreiber eines Bewertungsportals über Ärzte bei konkreten Beanstandungen eine umfassende Prüfungspflicht hinsichtlich des Wahrheitsgehaltes hat. Kommt der Betreiber des Bewertungsportals dem nicht nach, haftet er als Störer auf Unterlassung. Im konkreten Fall hatte der betreffende Arzt vorgetragen, dass er eine derartige Behandlung, auf welche sich die Bewertung stützte, im fraglichen Zeitpunkt nicht durchgeführt habe. Der Betreiber gab sich mit der pauschalen Versicherung des Bewertenden zufrieden, dass sich alles so zugetragen habe, und löschte die Bewertung nicht. Das Bewertungsportal hat bereits angekündigt, das Hauptsacheverfahren betreiben zu wollen. Also dürfte es in diesem Fall voraussichtlich noch weitergehen. Im Hauptsacheverfahren könnten dann auch die vom BGH aufgestellten Grundsätze zur Haftung von Hostprovidern für rechtsverletzende Beiträge Dritter (wir berichteten) eine vertieftere Auseinandersetzung und ggf. Fortbildung erfahren.

Auch das OLG Frankfurt hatte sich jüngst mit der rechtlichen Beurteilung eines solchen Portals zu befassen. Es hat mit Urteil vom 08.03.2012, Az: 16 U 125/11 (Vorinstanz hierzu: Landgericht Wiesbaden), entschieden, dass ein Bewertungsportal zu Ärzten deren Daten weiter veröffentlichen darf und ist dem hiergegen gerichtete Begehren einer Ärztin auf Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes somit nicht nachgekommen.

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Die „Button-Lösung“ kommt – doch was bedeutet sie für Internetanbieter und Verbraucher?

16.04.2012

Angesichts der aktuellen Diskussionen haben es inzwischen wohl die meisten mitbekommen:

Die sogenannte „Button-Lösung“ wird noch dieses Jahr im Gesetz eingeführt. Da stellen sich natürlich die Fragen, welche Neuerungen die „Button-Lösung“ mit sich bringt und wie sie sich auf den Online-Geschäftsverkehr auswirkt.

Nachdem nun am Freitag, den 30. März 2012, nach dem Bundestag auch der Bundesrat den entsprechenden Gesetzentwurf durchgewinkt hat, muss die Neuregelung nur noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden, um dann mit einer dreimonatigen Umsetzungsfrist in Kraft zu treten. Derzeit wird erwartet, dass die „Button-Lösung“ ab dem 01. Juli 2012 verbindlich zu beachten ist.

Was beinhalt die „Button-Lösung“?

Sie soll dem Zweck dienen, den sogenannten „Abofallen“ im Internet Grenzen zu setzen. Hierzu wird der bestehende § 312 g BGB um drei neue Absätze ergänzt.

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Vorträge: OpenSource - Chancenreiche Zeitbombe

30.01.2012

RA Jun hält im Februar zwei Vorträge zum Thema Open-Source-Software im Unternehmen. Der erste Termin ist ein Live-Vortrag im Würzburger Coworkingspace am 9. Februar um 19.30 Uhr. Der zweite Vortrag ist ein Online-Webinar in Zusammenarbeit mit Mayflower am 14. Februar 14.00 Uhr. Die Teilnahme ist kostenlos, für das Webinar ist eine Registrierung erforderlich.

1. Live-Vortrag Coworkingspace

Coworkingspace 9. Februar 19.30 - 21.00 Uhr.

http://www.coworking-wuerzburg.de/termine/2012-02-09/opensource-chancenreiche-zeitbombe

2. Webinar mit Mayflower GmbH

Online-Webinar, Mayflower, 14. Februar 14.00 Uhr (ca. 45 Minuten). Co-Referent Björn Schotte, Geschäftsführer der Mayflower GmbH.

http://bit.ly/webinar-open-source

Die beiden Vorträge haben zwar den fast identischen Beschreibungstext, die Veranstaltungen dürften sich jedoch ein wenig unterscheiden. Bei dem Online-Webinar wird Björn Schotte über Open-Source-Projekte aus Sicht eines IT-Dienstleisters sprechen. Der Live-Vortrag bietet voraussichtlich Mehr Raum für Fragen und Interaktion.

Zum Inhalt:

 

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Verleumdung im Internet

Das Internet macht es möglich, dass jeder über jeden ein Werturteil abgeben kann und dieses einer unbegrenzten Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. Portale wie Qype, Dooyoo und Ciao haben sich auf die Verbreitung solcher Äußerungen spezialisiert. Suchmaschinenbetreiber wie Google und Yahoo, sowie soziale Netzwerke wie facebook und studiVZ bieten längst die Möglichkeit an, über alles und jeden Tatsachen oder Werturteile zu verbreiten. Gelegentlich werden auch über private Blogs oder eigene Websites Werturteile geäußert, die den Betroffenen veranlassen, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Mandatsanfragen hierzu haben sich in den letzten Monaten auffällig gehäuft, sodass wir nachfolgend einige rechtliche Erwägungen und Tipps zur Verfügung stellen.

 

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Was tun bei Fälschungen auf eBay?

28.07.2010

Die Main-Post berichtet in diesen Tagen über einen eBay-Käufer, der auf eBay einen vermeintlichen Gold-Barren aus Feingold ersteigerte, der sich dann als Fälschung herausstellte. Die Zeitung bat uns um Stellungnahme zur Rechtslage. Wir möchten hier einige ergänzende Informationen bereitstellen.

 

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Rechtsanwalt und Fachanwalt IT-Recht Chan-jo Jun | Salvatorstr. 21 | 97074 Würzburg

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