Warum rechnen Sie nicht einfach nach Streitwerten ab?
Durchblick.jpgDie Berechnung der Gebühren soll fair sein, aber jedes Abrechnungssystem hat seine Nachteile. Wir haben uns für die Abrechnung nach Zeit entschieden und sind davon überzeugt, dass dies auch im Sinne unserer Mandanten ist.

 

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sieht vor, dass sich die Vergütung nach Gegenstandswerten und Gebührentatbeständen bemisst unter geringer Berücksichtigung des tatsächlichen Aufwands. Die Abrechnung nach Zeit nimmt dagegen keine Rücksicht darauf, welche Werte auf dem Spiel stehen und richtet sich stur nach dem Aufwand. Ob nach der einen oder anderen Abrechnung höhere Preise entstehen, hängt natürlich von Aufwand und Wert ab.

Ein Aufforderungsschreiben mit drei Seiten über einen Forderungsbetrag von 100.000 EUR ist mit 1.760 EUR netto nach dem RVG verhältnismäßig teuer, wenn der Anwalt dafür nur drei Stunden gebraucht hat. Wer hingegen über einen geplatzte eBay-Deal über 50 EUR streitet, braucht nur 37,50 EUR zu zahlen, wenn er einen Anwalt findet.

Mysterium des verschollenen Anwalts

Wir hören immer wieder von wechselbedürftigen Mandanten, die erzählen, ihr Anwalt hätte sich nicht mehr um den Fall gekümmert, rufe nie zurück und lasse sich am Telefon wochenlang verleugnen. Abgesehen  davon, dass ein solches Verhalten ungeachtet von der Vergütungsform völlig unakzeptabel ist, findet sich die Ursache manchmal (neben anderen Unzuverlässigkeitskriterien) bei der Vergütungsform: Die Motivation eines Anwaltes, sich für einen Fall einzusetzten, könnte sinken, wenn er für das weitere Engagement keine Vergütung mehr erhält, weil er sie schon zuvor, nämlich mit dem ersten Schreiben, vollständig verdient hat.

Die Abrechnung nach Pauschalen und streitwertabhängigen Gebühren führt dazu, dass der wirtschaftliche Anreiz für die Fälle sehr unterschiedlich ausfällt. Der ideale Anwalt wird sich sicher bemühen, diesen monetären Aspekt auszublenden und sich alleine auf die Gerechtigkeit und Zufriedenheit des Mandaten konzentrieren, aber dies gelingt nicht immer.

Bei einer Abrechnung nach Zeit verdient der Anwalt nur dann etwas, wenn er auch für Sie arbeitet. Dazu gehört es auch, Ihnen am Telefon zuzuhören.

Natürlich besteht immer die Sorge, der Anwalt könnte abstruse Zeiten aufwenden oder auch nur behaupten; wir dokumentieren jeden Zeitabschnitt auf Zehntel-Stunden genau unter detaillierter Beschreibung der Tätigkeit. Anfangs legen manche Mandanten Wert darauf, dass wir für jede Tätigkeit eine Kostenschätzung abgeben oder vereinbaren Obergrenzen; das sind Vorsichtsmaßnahmen die wir Ihnen anbieten, auf die aber nach Beginn der Zusammenarbeit meistens verzichtet wird.

Erfolgshonorar als Motivationsanreiz?

Die bisher verbotenen Erfolgshonorare sind für Anwälte inzwischen unter engen Umständen zulässig. Ein Anwalt kann sich eine Vergütung für den Fall versprechen lassen, dass der Fall erfolgreich ausgeht.

Uns werden gelegentlich derartige Vergütungsformen angeboten, um beispielsweise zu erreichen, dass wir uns besonders einsetzen oder um im Falle eines Mißerfolges nicht auch noch Anwaltskosten tragen zu müssen.

Wir haben Erfolgshonorare in der Vergangenheit jedes Mal abgelehnt. Als Motivationsschub halten wir sie für unnötig. Wir unterscheiden unsere Mandanten nicht nach Dringlichkeit. Aus wirtschaftlicher Sicht gibt es hierfür auch keinen Anreiz, selbst wenn Start-ups, DAX30-Unternehmen und Privatpersonen etwas niedrigere Stundensätze zahlen, werden diese nicht nachrangig behandelt, entsprechend besteht keine Veranlassung, seinen Anwalt mit Geld zu bewerfen, damit er klüger denkt.

In der Praxis geht das Motviationargument oft nach hinten los. Wenn der erfolgsabhängige Anwalt merkt, dass sich die Chancen im Fall verschlechtern, könnte er sein Engagement erheblich vermindern. Wir wollen bei einem Blick auf die Rückrufliste gar nicht auf die Idee kommen, die Mandanten zu priorisieren und melden uns bei Ihnen in der Reihenfolge Ihres Anrufes - meistens am gleichen Tag, spätestens am Folgetag.

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt IT-Recht Chan-jo Jun | Salvatorstr. 21 | 97074 Würzburg

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